Vetternwirtschaft verhindern: Regeln für Mitarbeitende im Bundestag sollen schärfer werden

Was Kritiker als Vetternwirtschaft im Bundestag ansahen, war bislang im Abgeordnetengesetz nicht verboten. Für die Zukunft will die Union die gegenseitige Beschäftigung von Familienangehörigen und Freunden bei Bundestagsabgeordneten rechtlich ausschließen.

Verwandte von Abgeordneten sollten nicht mehr in anderen Abgeordnetenbüros angestellt oder aus der Mitarbeiterpauschale bezahlt werden dürfen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Hendrik Hoppenstedt, dem Portal Politico. Auch die SPD hat bereits angekündigt, dass das Abgeordnetengesetz verschärft werden soll.

"Die Union will maßvolle Änderungen im Abgeordnetengesetz. Darüber beraten wir jetzt mit der SPD", erläuterte der CDU-Politiker Hoppenstedt. "Wir werden auch klarstellen, dass Abgeordnete niemanden anstellen dürfen, mit dem sie in einem Haushalt leben, eine Beziehung führen und füreinander einstehen."

Beschäftigung enger Familienangehöriger schon jetzt verboten

Die Neuregelung soll also auch für nicht verheiratete Paare gelten. Bereits verboten ist es, dass Parlamentarier enge Familienangehörige im eigenen Abgeordnetenbüro anstellen. Künftig sollen aber auch sogenannte Überkreuzanstellungen ausgeschlossen werden.

In den vergangenen Wochen waren auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene Fälle bekannt geworden, in denen Abgeordnete Angehörige oder Freunde in den Büros anderer Abgeordneter untergebracht hatten. Dies betraf vor allem die AfD. Sie handelte sich damit den Vorwurf der Vetternwirtschaft ein. Auch AfD-intern gab es Kritik an dieser Vorgehensweise einzelner Abgeordneter.

Redaktion beck-aktuell, kw, 10. März 2026 (dpa).

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