BAföG und Wohngeld an die Sozialgerichte? Verwaltungsrichter wehren sich

Die neue Bundesregierung will die Zuständigkeit für bestimmte Materien von den Verwaltungs- auf die Sozialgerichte verlagern. Dagegen regt sich Widerstand. Die Verwaltungsrichter verweisen auf ihr besonderes Fachwissen zu den Themen.

Kinder- und Jugendhilfe, Wohngeld, BAföG und Unterhaltsvorschuss – für all diese Rechtsgebiete soll nicht mehr die Verwaltungs-, sondern die Sozialgerichtsbarkeit zuständig sein. So steht es im schwarz-roten Koalitionsvertrag. Die VGH- und OVG-Präsidentinnen und -Präsidenten sowie der Präsident des BVerwG halten das für nicht sachgerecht. In einer gemeinsamen Erklärung fordern sie den Verbleib dieser Materien bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Zu diesen "Kernmaterien der Verwaltungsgerichtsbarkeit" gebe es dort eine jahrzehntelange Entscheidungspraxis. Die Verwaltungsgerichte verfügten über ein besonderes Fachwissen in diesen Rechtsgebieten. Auch seien die notwendigen Strukturen für eine zügige und angemessene Bearbeitung der Verfahren vorhanden. All das fehle der Sozialgerichtsbarkeit. Die Gerichtspräsidenten und -präsidentinnen warnen vor diesem Hintergrund vor den erheblichen personellen und finanziellen Folgen, die eine Zuständigkeitsverlagerung mit sich brächte. Sowohl bei Behörden als auch bei Gerichten würde "ein großer bürokratischer Umstellungs- und Einarbeitungsaufwand anfallen". 

Die Rechtsgebiete Kinder- und Jugendhilfe, Wohngeld, BAföG und Unterhaltsvorschuss unterschieden sich strukturell und hinsichtlich der Zielrichtung von den typischerweise von den Sozialgerichten bearbeiteten Angelegenheiten der – beitragsfinanzierten – Sozialversicherung. Von der beabsichtigten Zuständigkeitsübertragung wären nicht nur individuelle Leistungsansprüche betroffen, sondern auch die Eingriffsverwaltung. Für diese sei aber klassischerweise die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig. 

Redaktion beck-aktuell, bw, 5. Juni 2025.

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