Verwaltungsgerichte kritisieren die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bei Asylstreitverfahren. Die für die Prozessführung zuständigen Mitarbeiter in den BAMF-Außenstellen im Südwesten seien für die Verwaltungsgerichte kaum oder gar nicht telefonisch erreichbar, teilte das baden-württembergische Justizministerium am 21.06.2017 auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. "Telefonische Anfragen der Gerichte enden häufig in Endlos-Verweisungsketten." Viele Richter hätten es daher aufgegeben, in laufenden Verfahren Kontakt zum BAMF zu suchen.
Stellungnahme erst nach rechtskräftig abgeschlossenem Verfahren
Schriftliche Anfragen der Gerichte würden häufig nicht oder sehr spät beantwortet. "Teilweise kommt es vor, dass Stellungnahmen des BAMF erst bei Gericht eingehen, nachdem das Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen ist." Der Justizminister von Baden-Württemberg, Guido Wolf (CDU), wollte das Thema bei der Justizministerkonferenz ansprechen.
Redaktion beck-aktuell, 23. Juni 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit baut elektronischen Rechtsverkehr mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge weiter aus, NordÖR 2017, 165
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