Zschäpe als Mittäterin verurteilt
Der BGH hatte im August Zschäpes Verurteilung als Mittäterin an der rassistisch motivierten Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" per schriftlichem Beschluss bestätigt. Damit bleibt es bei der Strafe, die das Oberlandesgericht München 2018 verhängt hatte: lebenslange Haft bei besonderer Schwere der Schuld.
Anhörungsrüge anhängig
Ein Sprecher des BGH sagte, dort sei auch eine Anhörungsrüge Zschäpes anhängig. Mit einer solchen Rüge wird ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör geltend gemacht. Sie zu stellen, ist die Voraussetzung dafür, dass eine Verfassungsbeschwerde überhaupt möglich ist. Der BGH-Sprecher sagte, es werde zeitnah darüber entschieden. Erst dann kann es am BVerfG weitergehen.
Anwalt: Recht auf rechtliches Gehör verletzt
Laut "Spiegel" ist die Verfassungsbeschwerde unterzeichnet von den Anwälten Mathias Grasel, Wolfgang Heer und Andreas Lickleder. Zschäpes Wunschverteidiger Grasel erklärte auf Anfrage, der Verwerfungsbeschluss des BGH verletze Zschäpe in ihren Grundrechten. "Der BGH durfte diese überraschende Erweiterung der Mittäterschaft nicht ohne Durchführung einer Hauptverhandlung vornehmen, sodass hier unter anderem das Recht auf rechtliches Gehör verletzt wurde."