Verurteilte NSU-Terroristin Zschäpe reicht Verfassungsbeschwerde ein

Die rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe hat Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Beschwerde sei schon am 20.09.2021 eingegangen, sagte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts am Freitag. Der "Spiegel" hatte bereits am Donnerstag berichtet, Zschäpes Anwälte wollten erreichen, dass der Bundesgerichtshof noch einmal über die Revision der 46-Jährigen entscheiden und diesmal vorher mündlich verhandeln müsse.

Zschäpe als Mittäterin verurteilt

Der BGH hatte im August Zschäpes Verurteilung als Mittäterin an der rassistisch motivierten Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" per schriftlichem Beschluss bestätigt. Damit bleibt es bei der Strafe, die das Oberlandesgericht München 2018 verhängt hatte: lebenslange Haft bei besonderer Schwere der Schuld.

Anhörungsrüge anhängig

Ein Sprecher des BGH sagte, dort sei auch eine Anhörungsrüge Zschäpes anhängig. Mit einer solchen Rüge wird ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör geltend gemacht. Sie zu stellen, ist die Voraussetzung dafür, dass eine Verfassungsbeschwerde überhaupt möglich ist. Der BGH-Sprecher sagte, es werde zeitnah darüber entschieden. Erst dann kann es am BVerfG weitergehen.

Anwalt: Recht auf rechtliches Gehör verletzt

Laut "Spiegel" ist die Verfassungsbeschwerde unterzeichnet von den Anwälten Mathias Grasel, Wolfgang Heer und Andreas Lickleder. Zschäpes Wunschverteidiger Grasel erklärte auf Anfrage, der Verwerfungsbeschluss des BGH verletze Zschäpe in ihren Grundrechten. "Der BGH durfte diese überraschende Erweiterung der Mittäterschaft nicht ohne Durchführung einer Hauptverhandlung vornehmen, sodass hier unter anderem das Recht auf rechtliches Gehör verletzt wurde."

Redaktion beck-aktuell, 29. Oktober 2021 (dpa).