Verurteilte Berliner Frauenärztin reicht Verfassungsbeschwerde ein

Die Berliner Frauenärztin Bettina G., die wegen unzulässiger Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt wurde, zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Wie ihre Anwälte am 18.12.2019 mitteilten, wehrt sich die Medizinerin gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts Tiergarten und des Berliner Kammergerichts.

Geldstrafe für Abtreibungsbewerbung

Bettina G. war im Juni 2019 zusammen mit einer Kollegin vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von jeweils 2.000 Euro verurteilt worden. Es war das erste Urteil seit der Neuregelung des umstrittenen Abtreibungsparagrafen § 219a StGB im März 2019. Die Gynäkologinnen hatten auf der Internetseite ihrer Praxis darauf hingewiesen, dass zu den Leistungen einer der Ärztinnen auch ein "medikamentöser, narkosefreier" Abbruch "in geschützter Atmosphäre" gehört. Das wurde im ersten Urteil als Gesetzesverstoß gewertet.

Kammergericht bestätigt Vorinstanz

Das Kammergericht bestätigte später im Jahr das Urteil gegen Bettina G. Es war der Ansicht, dass es auch nach der Gesetzesänderung weiter strafbar sei, über die Art und Umstände eines Abbruchs zu informieren. Erlaubt sei nur, "die bloße Vornahme eines Eingriffs" kenntlich zu machen. Durch den Zusatz "in geschützter Atmosphäre" sei der Straftatbestand der unzulässigen Werbung erfüllt.

Ärztin sieht Grundrechte auf Äußerungs- und Berufsfreiheit verletzt

Laut ihren Anwälten geht Bettina G. davon aus, dass § 219a StGB in seiner neuen Fassung die Grundrechte auf Äußerungs- und Berufsfreiheit der Ärztin verletzt. Zudem sei er "in sich widersprüchlich", der er adressiere in der Überschrift "Werbung", verbiete im Text aber auch nicht werbende Mitteilungen, hieß es in der Mitteilung. Er führe zu Rechtsunsicherheit für Ärzte und mache sie zum Objekt von Nachstellungen.

Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2019 (dpa).