Erste Verurteilung im November 2017
Die Giessener Allgemeinmedizinerin war erstmals im November 2017 vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Webseite Informationen zur Abtreibungsmethodik bereitgestellt hatte. "Ich halte es für meine berufliche Pflicht, Patientinnen ausführlich über Methoden, Risiken und Komplikationen aufzuklären. Nur so können sie zu einer informierten Entscheidung finden", betonte Hänel am Freitag.
Ampel-Koalition will Regelung streichen
Die Ampel-Koalition will den § 219a StGB, der zu ihrer Verurteilung geführt hat, aus dem Strafgesetzbuch streichen. AfD und Union wollen den seit Jahren umstrittenen Paragraphen beibehalten. Bis das parlamentarische Verfahren abgeschlossen ist, dauert es noch. Der Entwurf der Ampel-Koalition sieht vor, dass mit der Streichung des Paragraphen auch die Verfahren gegen Hänel und andere verurteilte Ärztinnen und Ärzte aufgehoben würden. Hänel hatte Anfang 2021 eine Verfassungsbeschwerde gegen ihre Verurteilung und den § 219a StGB eingereicht.
Verfassungsbeschwerde liegt in Karlsruhe
"Ich bin rechtskräftig verurteilte Straftäterin. Die Strafe ist bezahlt", sagte Hänel. Die Verfassungsbeschwerde liege aber noch in Karlsruhe. Die Ärztin betonte, dass "in hunderten eingestellter Verfahren und in denen, die zu einer Verurteilung geführt haben", zum Ausdruck gekommen sei, dass Staatsanwaltschaften, Polizei und Richter selbst an der "Sinnhaftigkeit" von § 219a StGB gezweifelt hätten. "Ein Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: 'Tragen Sie dieses Urteil wie einen Ehrentitel im Kampf um ein besseres Gesetz'. Das habe ich getan und am Ende wird der Richter wohl Recht behalten, auch wenn er mich verurteilen musste", erklärte Hänel.