Verteidiger: Zschäpe kann nicht als Mittäterin der NSU-Morde bestraft werden

Die beiden Wunschverteidiger von Beate Zschäpe haben sich am 26.04.2018 gegen eine Bestrafung der mutmaßlichen Rechtsterroristin wegen Mittäterschaft an den Morden des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) gewandt. Zschäpes Anwalt Mathias Grasel sagte in seinem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München, Zschäpe sei weder an der Planung noch an der Durchführung der Morde beteiligt gewesen. Die Beweisaufnahme im NSU-Prozess habe dafür keine Beweise gebracht. Die in mehreren höchstrichterlichen Urteilen aufgestellten Kriterien für Mittäterschaft seien nicht erfüllt. Grasels Kollege Hermann Borchert foderte am Nachmittag eine maximal 10-jährige Haftstrafe für seine Mandantin.

Verteidiger sehen keine Mittäterschaft

Zschäpe soll nach Ansicht ihrer Verteidiger nur wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu mehreren Raubüberfällen verurteilt werden, nicht aber wegen Mittäterschaft an den Morden und Anschlägen des "Nationalsozialistischen Untergrunds".

Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe als Mittäterin

Die Bundesanwaltschaft hatte Zschäpe dagegen als Mittäterin bezeichnet, die für alle Verbrechen voll verantwortlich und darum so zu bestrafen sei, als habe sie sie selber verübt. Dem NSU werden vor allem zehn Morde vorgeworfen. Neun Opfer waren türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende. Das zehnte Opfer war eine Polizistin. Als Motive nennt die Bundesanwaltschaft Rassenhass und Hass auf den Staat.

Fast 14 Jahre im Untergrund gelebt

Zschäpe hatte fast 14 Jahre mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im Untergrund gelebt. Das Trio war am 04.11.2011 nach einem misslungenen Überfall der beiden Männer in Eisenach aufgeflogen. Mundlos und Böhnhardt nahmen sich nach dem misslungenen Überfall das Leben.

Redaktion beck-aktuell, 26. April 2018 (dpa).

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