Ver­such­te Er­pres­sung von Ha­ri­bo und Lidl: Haft­stra­fe für Rent­ner

Wegen ver­such­ter Er­pres­sung des Süß­wa­ren­her­stel­lers Ha­ri­bo und der Su­per­markt­ket­ten Lidl und Kauf­land hat das Land­ge­richt Bonn einen Rent­ner zu einer Frei­heits­stra­fe von drei Jah­ren und neun Mo­na­ten ver­ur­teilt. Die Tat liege "im Be­reich der Schwer­kri­mi­na­li­tät ", be­grün­de­te das Ge­richt am 10.07.2017 das Straf­maß.

Le­dig­lich leere Dro­hun­gen

Der 74-Jäh­ri­ge hatte dem Ur­teil zu­fol­ge zu­nächst Lidl mit der Ver­gif­tung von Le­bens­mit­teln ge­droht. Als das Un­ter­neh­men nicht re­agier­te, habe er Ha­ri­bo und Kauf­land ins Vi­sier ge­nom­men und den Ein­satz von Zy­an­ka­li an­ge­kün­digt. Zu­gleich habe der Mann aus Dort­mund seine For­de­run­gen auf eine Mil­li­on Euro in der In­ter­net-Wäh­rung Bit­co­in er­höht. In die Tat um­ge­setzt hat der Rent­ner seine Dro­hun­gen nicht. Es be­stand laut An­kla­ge keine Ge­fahr für die Ver­brau­cher.

Rent­ner führt Geld­not und Schul­den an

Der Rent­ner hatte im Pro­zess ein­ge­räumt, seit Au­gust 2016 unter an­de­rem mit der Ver­gif­tung von Gum­mi­bär­chen und Tief­kühl­piz­za ge­droht zu haben – aus Geld­not und wegen hoher Schul­den. Als er sich zu der Tat ent­schloss, habe er nur noch rund drei Euro im Porte­mon­naie ge­habt. Die Fir­men zahl­ten je­doch nicht, son­dern schal­te­ten die Po­li­zei ein. Der Ver­tei­di­ger des Rent­ners kün­dig­te an Re­vi­si­on ein­zu­le­gen.

LG Bonn, Urteil vom 10.07.2017

Redaktion beck-aktuell, 10. Juli 2017 (dpa).

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