Kein Material für iranisches Atomprogramm exportiert
Die Lieferungen des 61-Jährigen im Jahr 2020 umfassten zwei Spektrometer und eine Drehschieber-Vakuumpumpe. Weitere Anklagepunkte, wonach die Firma des Beschuldigten auch Material für das iranische Atomprogramm exportierte, bestätigten sich nach Angaben der Vorsitzenden Richterin Ulrike Taeubner nicht. Die Bundesanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger hatten das Strafmaß für ihren Mandanten ins Ermessen des Gerichts gestellt. Im Zusammenhang mit dem iranischen Atomprogramm hatte die EU 2015 eine Reihe von Ausfuhrbeschränkungen erlassen.
Gericht hielt Haftbefehl aufrecht
Das Gericht hielt den Haftbefehl aufrecht, obwohl der Angeklagte bereits seit einem Jahr und vier Monaten in Untersuchungshaft sitzt. Es bestehe erhebliche Fluchtgefahr, weil auch die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen den 61-Jährigen ermittelt und ein Haftbefehl erlassen wurde, erklärte Taeubner.
Weitere Verurteilung droht
Nach Angaben der Braunschweiger Behörde geht es dabei um einen dringenden Tatverdacht in 91 Fällen wegen gewerbsmäßiger Bestechung im geschäftlichen Verkehr, Beihilfe zur Untreue und gewerbsmäßige Hehlerei. Zusammen mit einem Angestellten eines Gleitlagerherstellers soll der Angeklagte die Firma in Osterode am Harz um mehr als eine Million Euro geschädigt haben. Bei einer Verurteilung drohe dem Angeklagten eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren, sagte Taeubner.