Angesichts einer Klagewelle von Krankenkassen gegen Kliniken wegen möglicherweise strittiger Abrechnungen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) und vor dem Hintergrund der Übergangsregelung des § 325 SGB V und den Regelungen in den §§ 109, 295 und 301 SGB V ist eine Verständigung auf Bundesebene erreicht worden. Unter Vermittlung des Bundesgesundheitsministeriums einigten sich die Spitzenverbände beider Seiten auf eine gemeinsame Empfehlung für die konkreten Fälle in den Bereichen der Behandlung von Schlaganfall- und Geriatrie-Patienten.
Klagen nach gesetzlicher Neuregelung
In dem bundesweiten Streit geht es um möglicherweise falsch berechnete Behandlungskosten, die Kassen nach der Gesetzesänderung vorsorglich per Klage zurückgefordert hatten. Hintergrund ist, dass im PpSG die Verjährungsfrist für Forderungen aus den genannten Bereichen von vier auf zwei Jahre verkürzt wurde. Daraufhin reichten Kassen kurzfristig zehntausende Klagen bei Sozialgerichten ein. Die Politik schaltete sich ein, um finanzielle Schwierigkeiten für Krankenhäuser zu vermeiden.
GKV-Spitzenverband: Tragfähige Lösung
Der Verständigung zufolge sollen Kassen und Kliniken nun unter anderem prüfen, vor Ort Klagen und Aufrechnungen fallen zu lassen, sofern neu definierte Kriterien zur Behandlung von Schlaganfall- und Geriatrie-Patienten erfüllt sind. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung sprach von einer tragfähigen Lösung, die eine gute Patienten-Versorgung in den Mittelpunkt stelle, ohne deren Interessen als Beitragszahler zu vernachlässigen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft erklärte, die Verständigung unterstreiche, dass die Krankenhäuser korrekt abgerechnet hätten. Minister Jens Spahn (CDU) sagte am 06.10.2018, er sei sehr dankbar für die Bereitschaft zum Kompromiss. Lebensnotwendige Strukturen etwa in der Schlaganfallversorgung könnten so vor Ort erhalten bleiben, was vor allem im Sinne der Patienten sei.
Redaktion beck-aktuell, 7. Dezember 2018 (dpa).
Zum Thema im Internet
Die gemeinsame Empfehlung finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Aus der Datenbank beck-online
Roller, Klageflut vor den Sozialgerichten, DRiZ 2018, 406
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