Weitere Eckpunkte des Gesetzentwurfs
Außerdem soll die Frage des nationalen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums neu geregelt werden. Weiterhin wird eine grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Steueranmeldung normiert. Einzelne Regelungen aus dem Versicherungsteuergesetz sollen zudem wieder in die Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung verlagert werden. Massiven Gegenwind bekam der Entwurf unter anderem von den Vertretern der Versicherungsverbände.
Warnung vor steuerlicher Diskriminierung neuer Lebensmodelle
So wies der Verband der Privaten Krankenversicherung in der Anhörung darauf hin, dass es in einigen Bereichen der Krankenversicherung zu einer Pflicht zur Zahlung von Versicherungsteuer kommen könne. So könnte bei Ehescheidungen eine Versicherungsteuerpflicht für den mitversicherten bisherigen Ehegatten in Höhe von 19% entstehen. Neue Lebensmodelle würden dadurch steuerlich diskriminiert.
Erheblich mehr Bürokratie befürchtet
Des weiteren beklagten die Versicherungsverbände einen erheblich größeren bürokratischen Aufwand durch das Gesetz. Allein im Bereich der privaten Krankenversicherung würde ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand von knapp 100 Millionen Euro bis zum Jahr 2030 entstehen. Hinzu komme ein einmaliger Umsetzungsaufwand von circa 50 Millionen Euro. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sprach von einem massiven bürokratischen Mehraufwand in mehrstelliger Millionenhöhe. Dies sei ein Aufwand, der letztlich zulasten der Versichertengemeinschaft gehe und der das Bürokratieabbauziel des Koalitionsvertrages konterkariere.
Kritik: Ziel praktikableren Besteuerungssystems verfehlt
Das Ziel der Regierung, ein besser verständliches, eindeutigeres und für die Wirtschaft praktikableres Regelungssystem für die Besteuerung von Versicherungsprämien zu erreichen, wird nach Ansicht des GDV nicht erreicht. Anstatt mehr Rechtsklarheit zu schaffen, ergäben sich neue Rechtsunsicherheiten, neue Prüf- und Dokumentationspflichten in erheblichem Umfang sowie massiver Anpassungsbedarf bei den Verwaltungsprozessen für die Versicherungsunternehmen.
Versicherungsteuer von 19% vor allem bei "Schlüsselkraft-Versicherungen" problematisch
Sozialpolitische und wirtschaftspolitische Probleme sieht der GDV auch bei den geplanten Regelungen für den Bereich sogenannter Schlüsselkraft-Versicherungen. Die Versicherungen ermöglichten es, dass sich insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen gegen die Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder schwere Krankheit von für den Betrieb wesentlichen Mitarbeitern oder eines Geschäftsführers (sogenannte Schlüsselkräfte) versichern könnten. Diese Schlüsselkraft-Versicherungen sollten gegebenenfalls Liquiditätsausfälle ausgleichen und Mittel für die Sicherung des Betriebs zur Verfügung stellen. Durch die Einführung einer Versicherungsteuer in Höhe von 19% auf diese Beiträge würde eine Absicherung der Existenz für die Unternehmen erheblich verteuert, moniert der GDV.
Ausnahmen von Steuerpflicht gefordert
Auch Daniel Troost von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO kritisierte diese Regelung. Und die Bayerische Beamtenkrankenkasse forderte eine Klarstellung, damit die von vielen kleinen Kommunen abgeschlossenen Beihilfeablösungsversicherungen nicht von der Steuerpflicht erfasst würden. Kommunen schlössen diese Versicherung ab, um sich gegen zu hohe Beihilfezahlungen für Beamte abzusichern.
Hinweis auf Doppelbesteuerungen bei Versicherungsprämien
Troost wies zudem auf die drohende Gefahr von Doppelbesteuerungen bei Versicherungsprämien im In- und Ausland hin. Dies betreffe vor allem die engen Verbindungen zwischen der deutschen Wirtschaft und Versicherungsunternehmen aus dem Vereinigten Königreich, da bisher keine Regelung über das zukünftige Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien getroffen werden konnte. Hier könne ein "harter Brexit" drohen.
Kritik an zu vielen Detailregelungen
David Hummel von der Universität Leipzig warnte vor zu vielen Detailregelungen. Es sei besser, abstrakte Regelungen zu schaffen, die dann von den Gerichten ausgelegt werden könnten.
Wettbewerbsnachteil für Schifffahrtsstandort Deutschland aufgezeigt
Ein anderes Anliegen hatte der Verband deutscher Reeder (VDR). Nach seinen Angaben werden vom deutschen Standort aus von hiesigen Reedereien nicht nur eigene Schiffe, sondern auch Schiffe, die ausländischen Eigentümern gehören und nicht im deutschen Seeschiffregister eingetragen sind, gereedert. Diese Dienstleistung habe erheblich an Bedeutung gewonnen. Der VDR geht von 500 Seeschiffen aus, die von Deutschland aus in dieser Form betreut beziehungsweise bereedert werden. Die in Deutschland erhobene Versicherungssteuer auf die Prämien für Schiffsversicherungen hätten sich schon seit geraumer Zeit zu einem echten Wettbewerbsnachteil für den Schifffahrtsstandort Deutschland entwickelt.
Wettbewerbsfähigere Seeschiffsversicherungen gefordert
Nach Angeben des VDR gilt in der Schiffsversicherung eine Versicherungsteuer von 19% (mit Ausnahme der in deutschen Registern registrierten Seeschiffe). Alle anderen bedeutenden und insbesondere auch europäischen Schifffahrtsstandorte hätten den gesamten relevanten Bereich der Seeschiffsversicherung für Handelsschiffe von einer Versicherungsteuer freigestellt. Als Beispiele nannte der Reederverband Dänemark, die Niederlande, Frankreich, das Vereinigte Königreich oder auch Singapur. Daher sollte das aktuelle Gesetzgebungsverfahren dazu genutzt werden, die Besteuerung von Seeschiffsversicherungen in Deutschland wettbewerbsfähiger zu gestalten.