Versicherungen für Anhänger sollen günstiger werden

Versicherungen für Wohnwagen, große Bootstrailer und andere Anhänger könnten mit einem neuen Gesetz günstiger werden. Das Bundeskabinett beschloss am 08.12.2019 einen Gesetzentwurf, wonach bei einem Unfall mit Anhänger künftig allein die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs für den Schaden aufkommen soll. Zuletzt galt seit einem Gerichtsurteil von 2010 eine Doppelhaftung: Auch der Versicherer des Anhängers musste einen Teil der Schadenssumme tragen.

Versicherungsprämien deutlich angestiegen

Das hatte zu einem deutlichen Anstieg der Versicherungsprämien geführt, vor allem Transportunternehmen und Anhängervermietungen hatten erheblich höhere Kosten. Die Prämien für die Zugfahrzeuge seien im Gegenzug aber nicht gesunken, heißt es im Gesetzentwurf des Justizministeriums.

Versicherung des Zugfahrzeugs soll einspringen

Nun soll in der Regel die Versicherung des Zugfahrzeugs einspringen – es sei denn, der Anhänger hat die Unfallgefahr explizit erhöht. Der Bundestag muss dem Entwurf noch zustimmen. Ob die Versicherungsunternehmen die Anhänger-Prämien dann tatsächlich senken, ist allerdings offen. Eigene Versicherungen für Anhänger im Straßenbetrieb sind seit 2002 vorgeschrieben, es gibt allerdings Ausnahmen etwa für Arbeitsmaschinen und Spezialhänger für Sportgeräte und Sportpferde.

Redaktion beck-aktuell, 8. Januar 2020 (dpa).

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