Der erste Schritt dafür ist getan: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, um die europäische Richtlinie zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung fristgerecht zum 23. November umzusetzen. Es geht um die Einziehung von Vermögenswerten, die durch eine Straftat erlangt oder die zu ihrer Begehung verwendet wurden.
"Mit dem geplanten Gesetz verbessern wir die Zusammenarbeit in der EU: Illegale Vermögen sollen leichter aufgespürt, gesichert und eingezogen werden können", so Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Das meiste, was in der Richtlinie vorgesehen ist, gilt laut Justizministerium in Deutschland sowieso schon. Neu sei, dass zentrale Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen einzurichten sind, deren Aufgaben und Befugnisse die Richtlinie detailliert vorgibt.
Wie das Bundesjustizministerium mitteilt, sollen die Staatsanwaltschaften der Länder die Aufgaben der Abschöpfungsstellen wahrnehmen, und zwar zentralisiert bei einer oder mehreren Staatsanwaltschaften. Die abgeschöpften illegalen Vermögen verwalten soll auf Länderebene zentralisiert eine Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft. Die polizeilichen Aufgaben bei der Vermögensabschöpfung soll weiterhin das Bundeskriminalamt wahrnehmen.


