Die EU will die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung verbessern. Eine Brüsseler Richtlinie dazu müssen die Mitgliedstaaten bis zum 23. November 2026 in nationales Recht umsetzen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu jetzt einen Gesetzentwurf veröffentlicht.
Wie das Ministerium mitteilt, entspricht das deutsche Recht den Vorgaben aus Brüssel bereits weitgehend. Neu sei aber, das jeder Mitgliedstaat zentrale Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen einrichten müsse. Die Richtlinie regele auch detailliert die Aufgaben und Befugnissen dieser Stellen. Mit dem Gesetzentwurf will das BMJV die Vorgaben eins zu eins umsetzen.
Unter Vermögensabschöpfung wird die Einziehung von Vermögenswerten verstanden, die durch eine Straftat erlangt oder die zu ihrer Begehung verwendet wurden.
Zentrale Stelle für Vermögensabschöpfung bei der Staatsanwaltschaft
Die neuen zentralen Stellen sollen – insbesondere in grenzüberschreitenden Fällen – die Zusammenarbeit mit den Behörden anderer Mitgliedstaaten erleichtern. So sollen Taterträge oder Vermögensgegenstände besser ermittelt und aufgespürt werden können. Zudem sollen die Stellen gewährleisten, dass sichergestellte und eingezogene Vermögenswerte effizient verwaltet werden.
Für die Justiz sollen die Staatsanwaltschaften der Länder die Aufgaben der Vermögensabschöpfungsstellen wahrnehmen. Die Länder sollen die Aufgaben bei einer oder mehreren Staatsanwaltschaften zentralisieren können. Die Aufgaben der Vermögensverwaltungsstellen sollen auf Länderebene zentralisiert einer Staatsanwaltschaft oder Generalstaatsanwaltschaft zugewiesen werden. Das Bundeskriminalamt soll zentral die polizeilichen Aufgaben bei der Vermögensabschöpfung wahrnehmen.
Wie das BMJV mitteilt, arbeitet es parallel an einem weiteren Gesetzentwurf, der die deutschen Regelungen zur Vermögensabschöpfung – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – "grundlegend" verbessern soll.


