Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss zum Geologiedatengesetz

Bund und Länder haben sich am 27.05.2020 im Vermittlungsausschuss auf Änderungen am Geologiedatengesetz geeinigt. Mit dem Gesetz sollen geologische Daten gesichert werden, die der Suche nach einem Atommüllendlager und Rohstoffen dienen sollen. Die Bundesregierung hatte das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat angerufen, nachdem der Bundestagsbeschluss von der Länderkammer am 15.05.2020 abgelehnt worden war.

Gesetz soll geologische Daten sichern 

Das Gesetz enthält die Verpflichtung der Behörden, solche geologische Daten zu sichern, die unter anderem als Grundlage für die Suche nach einem sicheren Endlager für Atommüll sowie für die Rohstoff- und Energiegewinnung von Bedeutung sind. Die Daten sollen dauerhaft für geologische Aufgaben des Bundes und der Länder verfügbar sein. Dazu regelt der Bundestagsbeschluss die Übermittlung und zeitlich gestaffelte öffentliche Bereitstellung der Daten.

Konsens im Vermittlungsverfahren

Der Vermittlungsausschuss schlägt Änderungen am Bundestagsbeschluss vor, um noch deutlicher klarzustellen, dass die Transparenz der entscheidungserheblichen geologischen Daten von großer Wichtigkeit für die Akzeptanz eines künftigen Standortes zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle ist. Der Einigungsvorschlag könnte noch in dieser Sitzungswoche bestätigt und am 05.06.2020 abschließend im Bundesrat beraten werden.

Redaktion beck-aktuell, 28. Mai 2020.