Vermittlungsausschuss einigt sich zum Zensusgesetz

Bund und Länder haben sich am 06.11.2019 im Vermittlungsverfahren zur Volkszählung 2021 geeinigt. Wie der Bundesrat mitteilte, werde vorgeschlagen den Bundestagsbeschluss zum Zensusgesetz in mehreren Punkten zu verändern. Die Empfehlungen betreffen vor allem die Kostenaufteilung und die Umsetzung des registergestützten Zensus in der Praxis. Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses muss von Bundestag und Bundesrat bestätigt werden.

Beteiligung des Bundes an Kosten

Nach dem Kompromissvorschlag beteiligt sich der Bund mit insgesamt 300 Millionen Euro an den Kosten, die den Ländern für Vorbereitung und Durchführung der Volkszählung entstehen. Der Bundesrat habe ursprünglich eine Finanzzuweisung von 415 Millionen gefordert - der Bundestag in seinem Beschluss allerdings keine Regelung dazu getroffen, heißt es in der Mitteilung.

Steuerfreie Aufwandsentschädigung für Interviewer

Die sogenannten Erhebungsbeauftragten sollen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung enthalten, die auf Sozialleistungen oder Renten nicht angerechnet wird. Dadurch sollen Behörden leichter Personen rekrutieren können, die Interviews oder Feststellungen zur Gebäudezählung vor Ort durchführen.

Antworten per Brief auch portofrei möglich

Bürger, die ihre Auskünfte nicht online abgeben wollen, könnten die Erhebungsbögen auch per Brief zurücksenden – sie müssten dafür kein Porto zahlen. Dies solle zur Akzeptanz der Befragung in der Bevölkerung beitragen, heißt es in der Mitteilung des Bundesrats.

Zusammenarbeit der Behörden präzisiert

Weitere Änderungsvorschläge des Vermittlungsausschusses betreffen die Zusammenarbeit der Behörden von Bund und Ländern bei Prüfung und Auswertung der gesammelten Daten. So werde das Statistische Bundesamt verpflichtet, den Landesämtern Daten in bestimmter Form zur Verfügung zu stellen. Ziel sei es, die statistischen Bedarfe der jeweiligen Ämter in deren Zuständigkeitsbereich zu decken.

Redaktion beck-aktuell, 7. November 2019.

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