Verluste von Anlegern bei Rettung zyprischer Banken rechtens

Kunden von in der Finanzkrise geretteten Banken auf Zypern sind vor dem Europäischen Gerichtshof mit Klagen auf Erstattung ihres verlorenen Vermögens gescheitert. Die damaligen Eingriffe in hohe Guthaben seien nicht unverhältnismäßig gewesen, entschieden die Richter am 16.12.2020 in Luxemburg.

Zwei zyprische Banken in Schieflage geraten

Im Zuge der Weltfinanzkrise waren 2012 zwei zyprische Banken in Schieflage geraten. Um sie zu retten, erhielt Zypern 2013 Hilfen des Eurorettungsschirms ESM. Diese waren jedoch daran geknüpft, dass Vermögen über 100.000 Euro – also über der Grenze der Einlagensicherung – zum Teil zur Stärkung des Kapitals der Banken herangezogen wurden. Privatpersonen und Gesellschaften, die dabei Vermögen verloren, klagten durch mehrere Instanzen bis zum EuGH – auch hier ohne Erfolg.

Eigentumsrecht nicht absolut

Das Eigentumsrecht sei nicht absolut, sondern könne Einschränkungen unterliegen, hielten die Richter fest. Die mit den ESM-Hilfen verbundenen Maßnahmen seien nicht als unverhältnismäßiger oder nicht tragbarer Eingriff zu sehen. Die Anleger könnten sich auch nicht darauf berufen, dass Finanzhilfen an andere Euroländer zu anderen Konditionen gewährt wurden.

Eurogruppe keine Stelle der Union

In diesem Sinne bestätigte der EuGH Teile eines Urteils des Gerichts der Europäischen Union. Einen Teil dieses Urteils hob der Gerichtshof jedoch auf, weil er das Wesen der Eurogruppe anders beurteilte. Diese sei keine durch die EU-Verträge geschaffene Stelle der Union, deren Handlungen eine außervertragliche Haftung auslösen könne. Sie sei informell und könne nicht einer Formation des Rats gleichgestellt werden.

EuGH, Urteil vom 16.12.2020 - C-597/18

Redaktion beck-aktuell, 16. Dezember 2020 (dpa).