Ver­leum­dung: Trump zu Zah­lung von 83 Mil­lio­nen Dol­lar ver­ur­teilt

Der ehe­ma­li­ge US-Prä­si­dent Do­nald Trump ist in einem zwei­ten Ver­leum­dungs­pro­zess in New York zu einer wei­te­ren Ent­schä­di­gungs­zah­lung von 83,3 Mil­lio­nen Dol­lar (etwa 77 Mil­lio­nen Euro) ver­ur­teilt wor­den. Das ent­schied am Frei­tag eine Ge­schwo­re­nen­ju­ry.

Es han­del­te sich um den zwei­ten Zi­vil­pro­zess der 80-jäh­ri­gen US-Au­to­rin E. Jean Car­roll gegen Trump. Die Summe über­steigt die von Car­roll ver­lang­ten mehr als zehn Mil­lio­nen Dol­lar um ein Viel­fa­ches. Zum Ab­schluss des ers­ten Ver­fah­rens hatte es im Mai eine New Yor­ker Ge­schwo­re­nen­ju­ry als er­wie­sen an­ge­se­hen, dass Trump Car­roll 1996 in einem New Yor­ker No­bel­kauf­haus an­ge­grif­fen, se­xu­ell miss­braucht und spä­ter ver­leum­det hatte. Die Ge­schwo­re­nen hat­ten der Schrift­stel­le­rin dar­auf­hin eine Ent­schä­di­gung in Höhe von fünf Mil­lio­nen Dol­lar (etwa 4,65 Mil­lio­nen Euro) zu­ge­spro­chen. Trump will gegen die­ses erste Ur­teil vor­ge­hen.

Be­reits vor Be­ginn des zwei­ten Pro­zes­ses hatte Rich­ter Lewis Ka­plan ent­schie­den, dass spä­te­re Kom­men­ta­re Trumps ver­leum­de­risch ge­we­sen seien. Damit muss­te die Jury nun le­dig­lich noch über die Höhe der Ent­schä­di­gung ent­schei­den, die Trump be­zah­len muss. Die 83,3 Mil­lio­nen Dol­lar set­zen sich zu­sam­men aus 7,3 Mil­lio­nen Scha­den­er­satz, 11 Mil­lio­nen Dol­lar Scha­den­er­satz für ein Pro­gramm, um den Ruf der Au­to­rin zu re­pa­rie­ren und 65 Mil­lio­nen Dol­lar so­ge­nann­ten Straf­scha­den­er­satz, der den Ver­ur­teil­ten be­stra­fen und ihn in Zu­kunft von dem Ver­hal­ten ab­hal­ten soll.

"Das ist ein gro­ßer Sieg für jede Frau, die auf­steht, wenn sie nie­der­ge­sto­ßen wird, und eine große Nie­der­la­ge für jeden Ty­rann, der ver­sucht hat, eine Frau klein zu hal­ten", sagte Car­roll nach Ver­kün­dung der Ent­schei­dung. Trump be­zeich­ne­te das Ur­teil auf der von ihm mit­ge­grün­de­ten On­line-Platt­form Truth So­ci­al als "ab­so­lut lä­cher­lich". Seine An­wäl­tin Alina Habba kün­dig­te an, in Re­vi­si­on gehen zu wol­len.

Trump war im zwei­ten Pro­zess – an­ders als im ers­ten – mehr­fach per­sön­lich er­schie­nen und durch zahl­rei­che kom­men­tie­ren­de Mei­nungs­äu­ße­run­gen stö­rend auf­ge­fal­len, wes­we­gen ihm der Rich­ter zwi­schen­zeit­lich mit Aus­schluss ge­droht hatte. Der 77-Jäh­ri­ge gilt bei den im No­vem­ber an­ste­hen­den Prä­si­dent­schafts­wah­len als aus­sichts­reichs­ter Be­wer­ber der Re­pu­bli­ka­ner. Er muss sich al­ler­dings der­zeit auch in zahl­rei­chen ver­schie­de­nen Fäl­len mit Ge­rich­ten aus­ein­an­der­set­zen. Die Ge­richts­ter­mi­ne nutzt Trump häu­fig als eine Art Wahl­kampf­ver­an­stal­tung.

Redaktion beck-aktuell, bw, 29. Januar 2024 (dpa).

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