Anspruchsvoraussetzungen und Umfang werden geregelt
Voraussetzung ist nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums, dass eine Bundesfernstraße, für die der Bund zuständig ist, voll gesperrt werden muss. Die ausgewiesenen Umleitungsstrecken hingegen müssten nicht in der Baulast des Bundes stehen. Mit dem neuen Gesetzentwurf sollen die Anspruchsvoraussetzungen und der Umfang der Erstattung geregelt werden. Dabei soll sich der Anspruch gegen den Bund als Straßenbaulastträger der gesperrten Bundesfernstraße richten. Das neue Gesetz soll erstmals im Zusammenhang mit dem Neubau der Talbrücke Rahmede in Lüdenscheid angewendet werden. Die Ressortabstimmung ist laut Ministerium abgeschlossen, der Entwurf werde nun an Bundestag und Bundesrat weitergeleitet. Ziel sei es, das Gesetzgebungsverfahren schnellstmöglich – noch vor der Sommerpause – abzuschließen.