Verkehrsminister der EU-Staaten einigen sich auf Maut-Regeln für LKW

Die EU-Staaten haben sich mehrheitlich auf neue Maut-Regeln für Lastwagen in der EU geeinigt. Demnach soll es mittelfristig in allen EU-Staaten, in denen es bereits Gebührensysteme für Lkw gibt, eine verpflichtende Gebührenerhebung für Lastwagen über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht geben. Die Länder sollen selbst entscheiden können, ob sie ein strecken- oder zeitbezogenes Mautsystem einführen, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte.

Ausnahmen für das Handwerk und Nullemissionsfahrzeuge

Zudem seien Ausnahmen für Transporte des Handwerks sowie für Nullemissionsfahrzeuge möglich. Auch hier solle jedes Land selbst bestimmen können, in welchem Umfang Transporte des Handwerks zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht von den Gebühren ausgenommen werden, hieß es. Mit Blick auf den Klimaschutz müssen die Mautsätze nach CO2-Ausstoß der Fahrzeuge differenziert werden. So könnten CO2-freie Fahrzeuge bis 2025 komplett von der Maut befreit werden, hieß es. Anschließend könnten die Gebühren je nach CO2-Bilanz um bis zu 75% gekürzt werden. Dies solle jedoch im Ermessen des jeweiligen Landes liegen.

Europaparlament muss noch zustimmen

Die Einigung der Verkehrsminister auf die Reform der Eurovignetten-Richtlinie soll formell am 18.12.2020 von den EU-Botschaftern der Mitgliedstaaten bestätigt werden. Einzig Österreich lehnte bei den öffentlichen Beratungen der Verkehrsminister am 08.12.2020 den Vorschlag der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ab. Die Richtlinie ist die europarechtliche Grundlage für die Erhebung von Straßennutzungsgebühren. Bisher geht es dabei vor allem um schweren Lkw-Verkehr. Anschließend muss noch eine gemeinsame Linie mit dem Europaparlament gefunden werden. Das Parlament hatte sich bereits 2018 auf eine Position festgelegt. Diese sieht allerdings eine streckenbezogene Gebühr für alle Fahrzeuge ab 2,4 Tonnen ab 2023 vor. Von 2027 an solle dies auch für leichtere Fahrzeuge wie Vans und Minibusse gelten.

Erfolg für Bundesverkehrsminister Scheuer

Weil Deutschland noch bis Ende des Jahres den Vorsitz der EU-Staaten innehat, leitete Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer die Beratungen. “Nach jahrelangen zähen Verhandlungen haben wir heute einen Kompromiss erzielt“, sagte der CSU-Politiker. Er sprach von einem wichtigen Arbeitsschritt, der den EU-Staaten Flexibilität erlaube. Gleichzeitig stelle beispielsweise die vorgesehene CO2-Differenzierung wichtige Weichen für mehr Klimafreundlichkeit im Straßenverkehr, indem saubere Fahrzeuge weniger zahlen. Scheuers Parteikollege, der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber, lobte die Einigung: “Der Kompromiss schafft eine Balance zwischen der notwendigen Flexibilität und der Schlagkraft verpflichtender Vorgaben.“ Er sei für alle praktikabel, ohne seine Hebelwirkung für den Umweltschutz zu verlieren.

Redaktion beck-aktuell, 8. Dezember 2020 (dpa).