Verkehrsgerichtstag plädiert für Überprüfung der Diesel-Grenzwerte

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag bezweifelt die Berechtigung des derzeit geltenden Emissionsgrenzwerts für die Verhängung von Dieselfahrverboten. Die EU-Kommission solle den Wert für Stickstoffoxid (NO2) von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft wissenschaftlich überprüfen lassen, forderte der Expertenkongress am 25.01.2019 in Goslar.

Wissenschaftlich fundierte Grundlage für Grundrechtseingriff

Weil die jenseits dieses Werts verhängten Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Grundrechte eingriffen, dürften Verbote nur auf der Grundlage eines wissenschaftlich fundierten Grenzwerts als letztes Mittel angeordnet werden, heißt es in der Empfehlung. Bereits erlassene Fahrverbote sollten laufend auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden.

Hardware-Nachrüstung mit Kostenbeteiligung der Hersteller

Der Deutsche Verkehrsgerichtstag forderte den Gesetzgeber zudem auf, ein Gesamtkonzept zur Reduzierung aller relevanten Schadstoffe einschließlich Stickstoffdioxid zu entwickeln. Um eine schnellstmögliche Senkung der NO2-Werte zu erreichen, sollte es für ältere Diesel-Fahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung geben, an deren Kosten die Hersteller zu beteiligen seien.

Einheitliche Standards für Schadstoffmessungen

Der Verkehrsgerichttag forderte ferner einheitliche Standards für Schadstoff-Messungen. Derzeit können die Messstellen direkt am Fahrbahnrand oder bis maximal 25 Meter davon entfernt aufgebaut werden.

Redaktion beck-aktuell, 25. Januar 2019 (dpa).

Mehr zum Thema