Weiterbildung der Berufskraftfahrer wird an EU-Vorgaben angepasst
Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umsetzen. Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens und aus Gründen der Kostenersparnis soll die Ausstellung der Fahrerqualifizierungsnachweise künftig bundesweit eingeführt und damit die bereits bestehende Möglichkeit der Länder zur Ausstellung von Fahrerqualifizierungsnachweisen abgelöst werden. Entsprechend der EU-Richtlinie seien die Mitgliedstaaten verpflichtet, insbesondere die Weiterbildung der Berufskraftfahrer an ihren konkreten Bedarf und den Stand der Technik anzupassen sowie ein Register zu errichten, das den gegenseitigen Austausch von Bescheinigungen über die Teilnahme von Berufskraftfahrern an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen ermöglicht, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Maßnahmen zur Beseitigung des Fahrermangels beschlossen
Die Zustimmung von Unions-, SPD-, FDP- und Linksfraktion erhielt ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, der Maßnahmen zur Beseitigung des Fahrermangels fordert. Dazu zählen die Gründung von Ausbildungsverbünden sowie das Ermöglichen von Fremdsprachenprüfungen und E-Learning, was aus Sicht der Koalition in einer Verordnung geregelt werden sollte. Die AfD-Fraktion lehnte den Entschließungsantrag ab, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der FDP-Fraktion, in dem unter anderem die Anerkennung bestehender Ausbildungsstätten gefordert wurde.
Volle Zustimmung von CDU und SPD
Von Seiten der Unionsfraktion wurde der Gesetzentwurf begrüßt. Er führe zu Verwaltungsvereinfachungen und Kostenersparnissen und trage dazu bei, dass ungleiche Behandlungen behoben werden, sagte der Fraktionsvertreter. Mit Blick auf den Entschließungsantrag sagte der Unionsvertreter, eine Flexibilisierung der Ausbildungssprache und die Schaffung der Möglichkeit des E-Learnings seien richtige Maßnahmen, um die Barrieren im Bereich der Berufskraftfahrerqualifikation abzubauen. Dies sei wichtig, da es einen "akuten Fahrermangel" gebe. Zustimmung kam auch vom Koalitionspartner SPD. Das bisherige Gesetz sei undurchsichtig gewesen. Mit der Novellierung würden Klarheit und Kontrollierbarkeit verbessert, sagte der Fraktionsvertreter und sprach von einem Schritt in die richtige Richtung, der auch von der Praxis begrüßt werde. Unterstützenswert sei auch der Entschließungsantrag. Die Möglichkeit der Fremdsprachenprüfung sei ein Mosaikstein zur Beseitigung des Fahrermangels.
AfD befürchtet Überregulierung und Bürokratie
Aus Sicht der AfD-Fraktion sind die Harmonisierungsbemühungen der EU-Kommission zu unterstützen, damit es in den Mitgliedsländern vergleichbare Anforderungen gebe. Was die Weiterbildungsmöglichkeiten der Berufskraftfahrer angeht, so gebe es in Deutschland aber schon jetzt ein gut funktionierendes System, sagte der Fraktionsvertreter. Durch die Neuregelung sei zu befürchten, dass Überregulierung und Bürokratie Einzug halten würden. Die Konsequenz davon seien weniger gut aus- und weitergebildete Berufskraftfahrer.
Auch FDP sieht bürokratische Hürden
Der Vertreter der FDP-Fraktion verwies darauf, dass die Bundesregierung die Frist zur Umsetzung der Richtlinie bereits überschritten habe. Nun wolle sie den Entwurf so schnell wie möglich durchbringen, "was zu spüren ist". Seine Fraktion habe daher einen Änderungsantrag vorgelegt, der auf die Auflösung vieler bürokratischer Hürden abziele, sagte der FDP-Vertreter. Insbesondere gehe es dabei um die Anerkennung bestehender Ausbildungsstätten.
Die Linke für Ausbau des Güterverkehrs auf der Schiene
Seine Fraktion unterstütze den Änderungsantrag der Liberalen, machte der Vertreter der Linksfraktion deutlich. Mit Blick auf den Fahrermangel sagte er, gäbe es eine Verkehrspolitik, die sich für mehr Güterverkehr auf der Schiene stark machte, bräuchte man sich über einen Mangel an Lkw-Fahrern wenig Sorgen zu machen.
Grüne kritisieren Ausnahmen für ländlichen Raum
Die Vertreterin von Bündnis 90/Die Grünen begründete die Enthaltung ihrer Fraktion mit den im Entwurf enthaltenen Ausnahmen für den ländlichen Raum. Hier sei zwar nachgebessert und bei den Ausnahmen eingegrenzt worden. Einen Grund für diese Ausnahmen gebe es allerdings nicht.