Dieselfahrverbote sind nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte. Die Verbote schränkten viele Privatleute und Gewerbetreibende in ihrer grundgesetzlich garantierten persönlichen und beruflichen Freiheit ein, sagte Andreas Krämer von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Für die Dieselfahrverbote gebe es zudem keine wirkliche ökologische Rechtfertigung, sagte der Rechtsanwalt beim Verkehrsgerichtstag. Die Dieselfahrverbote sind eines der Themen, über das die Experten noch bis zum 25.01.2019 in Goslar beraten wollen.
BVerwG lässt Fahrverbote bei Grenzwertüberschreitungen zu
Nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts können Kommunen, in denen die festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden, strecken- oder zonenbezogene Fahrverbote gegen bestimmte Dieselautos verhängen. Mehrere Städte haben davon bereits Gebrauch gemacht.
Krämer hält NO2-Grenzwert für irrational
Dabei erscheine der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel irrational, sagte DAV-Jurist Krämer. Er sei vollkommen willkürlich gewählt. Zahlreiche Arbeitsplätze hätten eine vielfach höhere Belastung.
ADAC: Fahrverbote nur letztes Mittel
Nach Ansicht des ADAC dürften Fahrverbote nur dann verhängt werden, wenn alle weniger einschneidenden Maßnahmen ausgeschöpft sind. Eine mögliche Maßnahme sieht der Autofahrerclub in einer Hardware-Nachrüstung der betroffenen Fahrzeuge. Die Kosten dafür sollten von den Herstellen getragen werden.
Redaktion beck-aktuell, 24. Januar 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Engelmann, Dieselfahrverbote de lege ferenda, IR 2019, 21
Hüning, Nachrüstungsmöglichkeiten von Dieselfahrzeugen aus technischer Sicht, NZV 2019, 27
Will, Neues zu den sog. Diesel-Fahrverboten, NZV 2019, 17
Scheidler, Dieselfahrverbote - aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung, DAR 2019, 17
BVerwG, Luftreinhaltepläne Düsseldorf und Stuttgart; Diesel-Verkehrsverbote und Verkehrsbeschränkungen; Verhältnismäßigkeit, ZFS 2018, 235, mit Anmerkung von Kääb in: FD-StrVR 2018, 406170
Aus dem Nachrichtenarchiv
Diesel-Fahrverbote: Technische Vorschriften für Hardware-Nachrüstungen liegen vor, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.01.2019, becklink 2011863
Großflächiges Diesel-Fahrverbot in Stuttgart, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.01.2019, becklink 2011861
VG Wiesbaden, Diesel-Fahrverbot für Darmstadt ist beschlossene Sache, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.12.2018, becklink 2011809