Verkehrsanwälte: Dieselfahrverbot greift in Grundrechte ein

Dieselfahrverbote sind nach Auffassung des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte. Die Verbote schränkten viele Privatleute und Gewerbetreibende in ihrer grundgesetzlich garantierten persönlichen und beruflichen Freiheit ein, sagte Andreas Krämer von der DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht. Für die Dieselfahrverbote gebe es zudem keine wirkliche ökologische Rechtfertigung, sagte der Rechtsanwalt beim Verkehrsgerichtstag. Die Dieselfahrverbote sind eines der Themen, über das die Experten noch bis zum 25.01.2019 in Goslar beraten wollen.

BVerwG lässt Fahrverbote bei Grenzwertüberschreitungen zu

Nach einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts können Kommunen, in denen die festgelegten Immissionsgrenzwerte überschritten werden, strecken- oder zonenbezogene Fahrverbote gegen bestimmte Dieselautos verhängen. Mehrere Städte haben davon bereits Gebrauch gemacht.

Krämer hält NO2-Grenzwert für irrational

Dabei erscheine der Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel irrational, sagte DAV-Jurist Krämer. Er sei vollkommen willkürlich gewählt. Zahlreiche Arbeitsplätze hätten eine vielfach höhere Belastung.

ADAC: Fahrverbote nur letztes Mittel

Nach Ansicht des ADAC dürften Fahrverbote nur dann verhängt werden, wenn alle weniger einschneidenden Maßnahmen ausgeschöpft sind. Eine mögliche Maßnahme sieht der Autofahrerclub in einer Hardware-Nachrüstung der betroffenen Fahrzeuge. Die Kosten dafür sollten von den Herstellen getragen werden.

Redaktion beck-aktuell, 24. Januar 2019 (dpa).

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