Nach zehn Jahren haben die Sparkassen und die Santander Consumer Bank ihren Streit um die Farbe Rot beigelegt. Beide Seiten verwenden in Logos und Erscheinungsbild einen nahezu identischen Rot-Ton, der Streit darum führte bis zum Bundesgerichtshof. Nun schlossen die Unternehmen einen Vergleich:
Santander darf sein Rot demnach weiter verwenden, in Deutschland allerdings nicht mehr so ausgiebig wie zu Beginn der Auseinandersetzung 2009.
Beide Seiten mit Einigung zufrieden
"Wenn's um Geld geht, verbinden die Menschen in Deutschland die Farbe Rot mit den Sparkassen", teilte der Deutsche Sparkassen und Giroverband mit. Die Einigung sei für die kommunalen Geldhäuser deshalb sehr wichtig. Ein Santander-Sprecher bestätigte den
Vergleich: "Wir freuen uns sehr über die Einigung.“ Nach Sparkassen-Angaben hat Santander schon viele vereinbarte Änderungen umgesetzt. Der Verband hatte den Sparkassen-Farbton HKS 13 als abstrakte Farbmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen.
Redaktion beck-aktuell, 12. Dezember 2019 (dpa).
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Aus der Datenbank beck-online
BGH, Aussetzung eines Markenverletzungsverfahren im Hinblick auf ein gegen die Klagemarke gerichtetes Löschungsverfahren - Sparkassen-Rot/Santander-Rot, BeckRS 2015, 17 J
Jacobs, Neues zur abstrakten Farbmarke, GRUR-Prax 2015, 76
BPatG, Löschung einer abstrakten Farbmarke mangels Unterscheidungskraft und Verkehrsdurchsetzung - Farbmarke Rot, BeckRS 2015, 13957
EuGH, Verkehrsdurchsetzung abstrakter Farbmarken - Oberbank ua/DSGV [Sparkassen-Rot], BeckEuRS 2014, 397687
Mühlendahl, "Sparkassen-Rot" vor dem EuGH - Rechtsfortbildung oder Eigentor?, GRUR 2013, 775
Bogatz, Sparkassen-Rot, Nivea-Blau, Langenscheid-Gelb: Quo vadis konturlose Farbmarke?, GRUR-Prax 2013, 481
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BPatG kratzt am Sparkassen-Rot, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.07.2015, becklink 2000471
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