93.000 Unterschriften gesammelt
Die Betroffene hat dazu eine Online-Petition gestartet, in der sie die Eröffnung eines Verfahrens fordert. Am 16.04.2019 übergab die 36-Jährige der Generalstaatsanwaltschaft in München knapp 93.000 Unterschriften. Die Einstellung des Verfahrens hinterlasse bei ihr "ein großes Gefühl von Ohnmacht, Wut, Verzweiflung und auch Unverständnis, weil ich die Begründung nicht verstehe".
Generalstaatsanwaltschaft verweist auf Erfordernis hinreichenden Tatverdachts
"Das Verständnis von uns ist da", betonte der Sprecher der Münchener Generalstaatsanwaltschaft, Klaus Ruhland. Doch es sei sehr schwer nachzuweisen, dass K.o.-Tropfen im Spiel gewesen seien. "Der Staatsanwalt hat dann Anklage zu erheben, wenn ein hinreichender Tatverdacht, also eine gewisse Verurteilungswahrscheinlichkeit gegeben ist", so Vize-Generalstaatsanwalt Thomas Weith. "Das sagt generell nichts darüber aus, ob wir dem Opfer glauben."