Zentrale Steuerberater-Identität mit Berufsträgereigenschaft
"Nicht nur die Corona-Pandemie zeigt uns, wie wichtig die Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse ist", betont BStBK-Präsident Hartmut Schwab. Wer in Zukunft seine Mandantschaft optimal vertreten und beraten wolle, benötige eine anerkannte digitale Identität. Laut Steuerberatungsgesetz ist der Berufsstand verpflichtet, ab dem 01.01.2023 das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) für die digitale Kommunikation zu nutzen. Mit dem beSt könne medienbruchfrei und vor allem rechtssicher insbesondere mit Verwaltung und Gerichten im digitalen Raum kommuniziert werden, heißt es in der Mitteilung der BStBK.
Erster Anwendungsfall der Steuerberaterplattform
Das beSt solle als erster Anwendungsfall der Steuerberaterplattform eingeführt werden. Mit dem Steuerberaterpostfach würden die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen für eine eindeutige, anerkannte und damit vertrauenswürdige digitale Adresse für alle Steuerberater und Kanzleien geschaffen. Die Authentifizierung erfolge durch einen Abgleich der Berufsträgereigenschaft mit dem Berufsregister bei der jeweiligen regionalen Steuerberaterkammer als Selbstverwaltungsorgan. Auf diese Art und Weise werde eine zentrale Steuerberater-Identität mit Berufsträgereigenschaft und hohem Vertrauensniveau geschaffen, heißt es in der Mitteilung der BStBK.