Kem­me­rich zieht Ver­fas­sungs­be­schwer­de zu­rück

Der FDP-Po­li­ti­ker Tho­mas Kem­me­rich, der in Wei­mar wohnt, hat seine Ver­fas­sungs­be­schwer­de gegen den Ver­lust sei­nes Stadt­rat­man­dats in Er­furt zu­rück­ge­zo­gen. Das teil­te der Thü­rin­ger Ver­fas­sungs­ge­richts­hof mit. Zuvor hatte das Ge­richt an­ge­merkt, dass Kem­me­richs Be­schwer­de mög­li­cher­wei­se un­zu­läs­sig und nicht aus­rei­chend be­grün­det ist.

Ge­rich­te hat­ten Stadt­rats­wahl wegen Kem­me­richs Wohn­ort für un­gül­tig er­klärt

Das Ver­wal­tungs­ge­richt Wei­mar hatte die Wahl von Tho­mas Kem­me­rich als Mit­glied des Er­fur­ter Stadt­rats bei der Stadt­rats­wahl am 26.05.2019 für un­gül­tig er­klärt und dies im We­sent­li­chen damit be­grün­det, dass seine Fa­mi­lie in Wei­mar lebe und er des­halb für den Stadt­rat in Er­furt nicht wähl­bar sei. Das Thü­rin­ger Ober­ver­wal­tungs­ge­richt hatte den An­trag auf Zu­las­sung der Be­ru­fung hier­ge­gen ab­ge­lehnt. Nun hat der Thü­rin­ger Ver­fas­sungs­ge­richts­hof ins­be­son­de­re die Zu­läs­sig­keit der Ver­fas­sungs­be­schwer­de er­ör­tert. Au­ßer­dem wurde the­ma­ti­siert, ob und in­wie­weit die Recht­spre­chung des Thü­rin­ger Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs zum Lan­des­wahl­recht im Fall des Aus­ein­an­der­fal­lens von Fa­mi­li­en­wohn­ort und Ar­beits­ort auf das Kom­mu­nal­wahl­recht zu über­tra­gen wäre. Nach Er­ör­te­rung der Sach- und Rechts­la­ge wurde die Ver­fas­sungs­be­schwer­de von Kem­me­rich zu­rück­ge­nom­men.

VerfGH Thüringen -

Redaktion beck-aktuell, Miriam Montag, 16. September 2022.

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