Kemmerich zieht Verfassungsbeschwerde zurück

Der FDP-Politiker Thomas Kemmerich, der in Weimar wohnt, hat seine Verfassungsbeschwerde gegen den Verlust seines Stadtratmandats in Erfurt zurückgezogen. Das teilte der Thüringer Verfassungsgerichtshof mit. Zuvor hatte das Gericht angemerkt, dass Kemmerichs Beschwerde möglicherweise unzulässig und nicht ausreichend begründet ist.

Gerichte hatten Stadtratswahl wegen Kemmerichs Wohnort für ungültig erklärt

Das Verwaltungsgericht Weimar hatte die Wahl von Thomas Kemmerich als Mitglied des Erfurter Stadtrats bei der Stadtratswahl am 26.05.2019 für ungültig erklärt und dies im Wesentlichen damit begründet, dass seine Familie in Weimar lebe und er deshalb für den Stadtrat in Erfurt nicht wählbar sei. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hatte den Antrag auf Zulassung der Berufung hiergegen abgelehnt. Nun hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof insbesondere die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde erörtert. Außerdem wurde thematisiert, ob und inwieweit die Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs zum Landeswahlrecht im Fall des Auseinanderfallens von Familienwohnort und Arbeitsort auf das Kommunalwahlrecht zu übertragen wäre. Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage wurde die Verfassungsbeschwerde von Kemmerich zurückgenommen.

VerfGH Thüringen -

Redaktion beck-aktuell, Miriam Montag, 16. September 2022.