Klage gegen Prüffall-Erklärung Kramers
Die Organklage richtete sich gegen die öffentliche Einstufung des AfD-Landesverbands als Prüffall des Verfassungsschutzes – einer Vorstufe zu einer möglichen Beobachtung wegen extremistischer Tendenzen – durch dessen Präsidenten Kramer sowie dessen Äußerungen im Rahmen eines Interviews mit dem Nachrichtenmagazin "Spiegel". Die Klage richtete sich auch gegen Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD), der der Einschätzung nicht widersprochen hatte.
VerfGH: AfD-Organklage unzulässig
Der VerfGH hat die Organklage bereits für unzulässig erachtet. In einem Organstreitverfahren sei beteiligtenfähig nur, wer Verfassungsorgan sei oder nach Rang und Funktion einem solchen gleichstehe. Diese Voraussetzungen erfülle auf der Antragsgegnerseite allein der Thüringer Innenminister. Auch er sei aber kein möglicher Antragsgegner, weil die angegriffenen Äußerungen nicht von ihm ausgegangen seien und er die Äußerungen weder verursacht noch zu verantworten habe.
AfD klagt vor VG Weimar weiter
AfD-Chef Björn Höcke kündigte an, die Sache werde weiter beim Verwaltungsgericht in Weimar verfolgt. Dort habe die AfD ebenfalls eine Klage eingereicht, sagte Höcke.