Brocker: Alleiniges Handeln der Exekutive problematisch
Verwaltungsgerichte könnten einzelne Vorschriften in den Corona-Rechtsverordnungen womöglich "von einem Tag auf den anderen kassieren", weil sie gegen den Parlamentsvorbehalt und damit gegen die Verfassung verstießen, sagte Brocker der "Rhein-Zeitung". "Das vom parlamentarischen Gesetzgeber abgekoppelte Sonderrechtsregime von Corona-Verordnungen gerät zunehmend in Konflikt mit den rechtsstaatlichen Vorgaben der Verfassung. Nicht weil die Maßnahmen per se zu weitgehend wären, sondern weil weiterhin allein die Exekutive handelt."
Appell an den Bundestag
"Die Corona-Krise ist aber weder allein die Stunde der Exekutive noch der sie kontrollierenden Judikative: Alle drei Staatsgewalten müssen ihren Beitrag leisten und deshalb dringend als zentrales Staatsorgan auch der Deutsche Bundestag", erläuterte der Jurist. Die Landesparlamente könnten diese verfassungsrechtliche Lücke entgegen anderslautenden Vorschlägen nicht alleine schließen.
Corona-Verordnungen müssen verfassungsrechtlich abgesichert werden
Der Deutsche Bundestag sollte die Warnhinweise der Verwaltungsgerichte als Handlungsaufforderung begreifen, gesetzgeberisch tätig zu werden und so die Verordnungen als dringend notwendiges Instrument zur Bekämpfung der Pandemie verfassungsrechtlich abzusichern, forderte Brocker. "Dies ist aus grundrechtlicher Sicht gerade jetzt angesichts bevorstehender Verschärfungen von Schutzmaßnahmen dringend geboten."