Rechtsanwalt sieht sich in verfassungswidriger Weise beschränkt
Der Antragsteller, ein Rechtsanwalt, sah sich in verschiedenen privaten und beruflichen Tätigkeiten insbesondere durch die Schließung von Bibliotheken und die Gebote, seine Wohnung nicht zu verlassen und nicht mit anderen (nicht seinem Haushalt angehörenden) Menschen zusammenzutreffen, in verfassungswidriger Weise beschränkt.
Folgenabwägung geht zulasten des Rechtsanwalts aus
Wie der Berliner VerfGH mitteilt, war der Antrag des Anwalts zwar nicht wegen des Grundsatzes der Subsidiarität unzulässig, jedoch unbegründet. Die Folgenabwägung habe zu dem Ergebnis geführt, dass die nachteiligen Folgen, die für die Allgemeinheit im Fall der ganzen oder teilweisen Aussetzung der vom Antragsteller zulässigerweise angegriffenen und seine beruflichen und privaten Tätigkeiten regelnden Vorschriften einträten, schwerer wögen als die Nachteile, welche die von diesen Regelungen Betroffenen bei der Ablehnung des Eilrechtsschutzantrages zu befürchten hätten.
Viele Menschen würden sich weniger einschränken als bisher
Erginge die einstweilige Anordnung und die angegriffenen Vorschriften würden außer Vollzug gesetzt, würden sich voraussichtlich viele Menschen so verhalten, wie es mit den angegriffenen Vorschriften unterbunden werden soll, gibt der VerfGH zu bedenken. Sie würden ihre Wohnungen häufiger verlassen, ihre physischen sozialen und familiären Kontakte außerhalb der eigenen Wohnung wieder aufnehmen und zu privaten und beruflichen Zwecken zusammenkommen.
Ohne Maßnahmen Überforderung des Gesundheitssystems zu befürchten
Es bestünde die Gefahr, so der Gerichtshof, dass sich das vom Senat des Landes Berlin nachvollziehbar als aktuell gegeben angesehene Risiko einer Überforderung des Gesundheitssystems realisiert, weil die Infektionsrate der Bevölkerung und damit einhergehend die Inanspruchnahme medizinischer Kapazitäten in einer Geschwindigkeit steigen würden, für die die derzeit vorhandenen medizinischen Kapazitäten nicht ausreichen. Dies würde schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen für viele Menschen und möglicherweise ein Ansteigen der Todesfälle zur Folge haben. Der Vermeidung dieser Gefahr sei das derzeit noch höhere Gewicht zugekommen. Für die Folgenabwägung war laut VerfGH auch entscheidend, dass die angegriffenen Regelungen befristet sind.