Organklage gegen Äußerungen bayerischer Landtagspräsidentin gescheitert

Der Verfassungsgerichtshof Bayern hat eine Organklage der AfD-Fraktion im bayerischen Landtag gegen Äußerungen der Landtagspräsidentin bei einer Podiumsdiskussion im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Lange Nacht der Demokratie" abgewiesen. Verfassungsmäßige Rechte der AfD-Fraktion seien durch die Äußerungen der Landtagspräsidentin über das Verhalten der Fraktion nicht verletzt worden.

Landtagspräsidentin konstatierte "durchgängige Provokation" durch AfD-Fraktion

In dem Organstreitverfahren ging es um eine Äußerung der Präsidentin des Bayerischen Landtags über das Verhalten der AfD-Fraktion im Landtag, die sie im Oktober 2020 in einer Podiumsdiskussion im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Lange Nacht der Demokratie" gemacht hatte. Sie konstatierte bei der AfD-Fraktion ein Muster, das "durchgängig Provokation und Abgrenzung gegenüber den ʻAltparteienʼ, wie die AfD die anderen Fraktionen nennt" sei. Als Beispiel nennt sie ein AfD-Mitglied, das "aus Protest gegen die Maskenpflicht mit einer Gasmaske auftauchte". Sie beklagte eine "ständige Zwickmühle" für Parteien wie Presse und fragte: "Wie viel Aufmerksamkeit gibt man diesen Provokationen von rechts?" Die AfD-Fraktion sah sich dadurch in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt. Sie rügte einen Verstoß der Landtagspräsidentin gegen ihre Verpflichtung zur Neutralität. Einen Eilantrag der AfD hatte der VerfGH schon im Dezember 2020 abgewiesen.

VerfGH: Kein Verstoß gegen Neutralitätsgebot

Der VerfGH hat den Organantrag abgewiesen. Die Äußerung der Landtagspräsidentin habe keine Rechte der AfD-Fraktion aus der Verfassung verletzt. Die Äußerung sei durch die verfassungsrechtlichen Aufgaben der Landtagspräsidentin, zu denen die Öffentlichkeitsarbeit gehöre, gerechtfertigt gewesen. In einer Veranstaltung, die das fundamentale Demokratieprinzip aufgreife, müsse es der Landtagspräsidentin unbenommen bleiben, ein aus ihrer Sicht im Hinblick auf demokratische Grundsätze und Gepflogenheiten problematisches Verhalten einer (Oppositions-)Fraktion im innerparlamentarischen Bereich zu benennen und als solches anzusprechen. Sie habe dabei nicht gegen ihre Verpflichtung zur politischen Neutralität verstoßen. Insbesondere habe ihr Podiumsbeitrag eine sachliche und tatsachengestützte Grundlage gehabt. Auch dass sie von einer "Zwickmühle" gesprochen habe, sei nicht zu beanstanden. Sie habe damit weder die politischen Positionen der AfD beurteilt noch durch Form und Wortwahl ihrer Äußerung fehlenden Respekt gegenüber einer Landtagsfraktion zum Ausdruck gebracht.

Redaktion beck-aktuell, 27. Januar 2023.