Mit dem Inkrafttreten des § 15a VerfGHG wird am 1. November 2024 um 0:00 Uhr der elektronische Rechtsverkehr beim Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg eröffnet. Ab diesem Zeitpunkt können Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen elektronisch an das Gericht übermittelt werden. Die Möglichkeit zur Einreichung per Post oder Fax bleibt jedoch weiterhin bestehen.
Gleichzeitig führt der VerfGH die elektronische Akte ein. In einer Pressemitteilung des Gericht und des Landesjustizministeriums hob der Präsident des VerfGH, Prof. Dr. Malte Graßhof, die Vorteile der digitalen Aktenführung hervor und bedankte sich bei der Ministerin für Justiz und Migration, Marion Gentges, für ihre Unterstützung.
"Als erstes Land hat Baden-Württemberg die vollelektronische Gerichtsakte außerhalb des Strafbereichs bereits seit Ende 2023 flächendeckend eingeführt", schrieb auch Landesjustizministerin Gentges. Mit dem Anschluss des Verfassungsgerichtshofs an die elektronische Gerichtsakte sei nun sichergestellt, dass die Akten der baden-württembergischen Gerichte ohne Medienbrüche schnell und einfach vorgelegt werden könnten. "Die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung zum elektronischen Rechtsverkehr und zur elektronischen Prozessaktenführung finden künftig auch auf den Verfassungsgerichtshof Anwendung." Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg entscheidet über die Auslegung der Landesverfassung und setzt sich aus neun Richterinnen und Richtern zusammen, von denen drei als Berufsrichter tätig sind.