AfD-Abgeordnete scheitern mit Verfassungsklage gegen Hamburger Innensenator

Die AfD-Bürgerschaftsfraktion und ihre Abgeordneten sind im Streit um Aussagen von Innensenator Andy Grote (SPD) über die AfD vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gescheitert. Das höchste Gericht der Hansestadt entschied am 21.12.2021, dass die Fraktion als Ganze gar nicht betroffen und ihr Antrag damit unzulässig sei. Den einzelnen Abgeordneten gestanden die Richterinnen und Richter zwar zumindest theoretisch eine Verletzung des Mandats zu. Praktisch sei diese aber nicht eingetreten, weshalb der Antrag zurückzuweisen sei.

Streit um Grotes Äußerungen über den "Flügel"

Grote hatte bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2019 im Zusammenhang mit dem formal aufgelösten "Flügel" gesagt, dass die AfD in Hamburg ihren Konfrontationskurs gegen die staatstragenden demokratischen Parteien verstärke und auch in der Bürgerschaft konfrontativ auftrete – "unter anderem durch die Forderung der Aufhebung der staatlichen Maßnahmen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie". Aus Sicht der AfD hat er dadurch gegen die verfassungsmäßigen Rechte der Fraktion und der Abgeordneten verstoßen.

Neutralitätsgebot überschritten – Abgeordnetenrechte aber nicht verletzt

Grote dürfte nach Ansicht des Gerichts damit zwar das Neutralitätsgebot gegenüber Parteien überschritten haben. Doch die Freiheit des Mandats, die die einzelnen Abgeordneten in dem Organstreit geltend machen könnten, sei dadurch nicht verletzt. Schließlich habe Grote seine Äußerungen auch als eigene "politische Beobachtung" bezeichnet und ausdrücklich klargestellt, dass nicht die gesamte AfD im Fokus des Verfassungsschutzes stehe.

VerfG Hamburg, Urteil vom 21.12.2021 - 14/20

Redaktion beck-aktuell, 21. Dezember 2021 (dpa).