Streit um Grotes Äußerungen über den "Flügel"
Grote hatte bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2019 im Zusammenhang mit dem formal aufgelösten "Flügel" gesagt, dass die AfD in Hamburg ihren Konfrontationskurs gegen die staatstragenden demokratischen Parteien verstärke und auch in der Bürgerschaft konfrontativ auftrete – "unter anderem durch die Forderung der Aufhebung der staatlichen Maßnahmen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie". Aus Sicht der AfD hat er dadurch gegen die verfassungsmäßigen Rechte der Fraktion und der Abgeordneten verstoßen.
Neutralitätsgebot überschritten – Abgeordnetenrechte aber nicht verletzt
Grote dürfte nach Ansicht des Gerichts damit zwar das Neutralitätsgebot gegenüber Parteien überschritten haben. Doch die Freiheit des Mandats, die die einzelnen Abgeordneten in dem Organstreit geltend machen könnten, sei dadurch nicht verletzt. Schließlich habe Grote seine Äußerungen auch als eigene "politische Beobachtung" bezeichnet und ausdrücklich klargestellt, dass nicht die gesamte AfD im Fokus des Verfassungsschutzes stehe.