VerfG Brandenburg: Landtagspräsidentin muss Rechtsextremismus-Debatte zulassen

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat am 25.02.2020 der Präsidentin des Landtags aufgegeben, eine Aktuelle Stunde zum Thema "Walter Lübcke, Halle, Hanau – Wehrhafte Demokratie in der Pflicht" in den Entwurf der Tagesordnung der 10. Sitzung des Landtags am 27.02.2020 aufzunehmen. Dem Vizepräsidenten des Landtags, der sein Einvernehmen zu einem entsprechenden Antrag der CDU-Fraktion versagt hatte, stehe kein Prüfungsrecht zu (Az.: VfGBbg 1/20 EA).

Landtagsvizepräsident versagte Einvernehmen

Dem Verfahren lag zugrunde, dass ein entsprechender, nach den Vorgaben der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags gestellter Antrag der CDU-Fraktion von der Landtagspräsidentin abgelehnt worden war, nachdem der Vizepräsident des Landtags das erforderliche Einvernehmen dazu versagt hatte.

VerfG: Landtagsvizepräsident kann Debatte nicht verhindern 

Das Gericht führte im Rahmen einer Folgenabwägung aus, dem Vizepräsidenten des Landtags ein von ihm der Sache nach geltend gemachtes Prüfungsrecht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nicht zustehe. Umgekehrt gehöre es zu den autonomen Rechten der CDU-Fraktion festzulegen, welche landespolitischen Themen sie zur Aktuellen Stunde anmelden wolle.

VerfGH Brandenburg , Entscheidung vom 25.02.2020 - 25.02.2020 VfGBbg 1/20 EA

Redaktion beck-aktuell, 26. Februar 2020.

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