Landtagsvizepräsident versagte Einvernehmen
Dem Verfahren lag zugrunde, dass ein entsprechender, nach den Vorgaben der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags gestellter Antrag der CDU-Fraktion von der Landtagspräsidentin abgelehnt worden war, nachdem der Vizepräsident des Landtags das erforderliche Einvernehmen dazu versagt hatte.
VerfG: Landtagsvizepräsident kann Debatte nicht verhindern
Das Gericht führte im Rahmen einer Folgenabwägung aus, dem Vizepräsidenten des Landtags ein von ihm der Sache nach geltend gemachtes Prüfungsrecht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts nicht zustehe. Umgekehrt gehöre es zu den autonomen Rechten der CDU-Fraktion festzulegen, welche landespolitischen Themen sie zur Aktuellen Stunde anmelden wolle.