Verfassungsschutzchefs sehen keine Grundlage für Beobachtung der AfD

Die Verfassungsschutzchefs von Bund und Ländern sehen derzeit keine hinreichende Grundlage für eine Beobachtung der AfD. Das teilten die Behördenleiter am 07.03.2018 nach einer gemeinsamen Tagung in Köln mit. Dort habe man über den Umgang mit der Partei diskutiert und "einvernehmlich festgestellt", dass derzeit keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte ersichtlich seien, die eine Beobachtung der AfD als Partei begründen würden.

Parteipolitische Leitlinie entscheidend

"Entsprechend des gesetzlichen Auftrages prüft der Verfassungsschutzverbund fortlaufend, ob Bestrebungen vorliegen, die den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu beseitigen versuchen", hieß es weiter. Auch im Fall der AfD würden offene Indizien wie Aktivitäten, Aussagen oder eine potenzielle Zusammenarbeit mit extremistischen Gruppierungen gesichtet und daraufhin bewertet, "ob es sich um Einzelmeinungen und -agitationen oder um eine parteipolitische Leitlinie handelt".

Redaktion beck-aktuell, 12. März 2018 (dpa).

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