Die Verfassungsschutzchefs von Bund und Ländern
sehen derzeit keine hinreichende Grundlage für eine Beobachtung der
AfD. Das teilten die Behördenleiter am 07.03.2018 nach einer
gemeinsamen Tagung in Köln mit. Dort habe man über den Umgang mit der
Partei diskutiert und "einvernehmlich festgestellt", dass derzeit
keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte ersichtlich seien,
die eine Beobachtung der AfD als Partei begründen würden.
Parteipolitische Leitlinie entscheidend
"Entsprechend des gesetzlichen Auftrages prüft der
Verfassungsschutzverbund fortlaufend, ob Bestrebungen vorliegen, die
den Kernbestand des Grundgesetzes zu beeinträchtigen oder zu
beseitigen versuchen", hieß es weiter. Auch im Fall der AfD würden
offene Indizien wie Aktivitäten, Aussagen oder eine potenzielle
Zusammenarbeit mit extremistischen Gruppierungen gesichtet und
daraufhin bewertet, "ob es sich um Einzelmeinungen und -agitationen oder um
eine parteipolitische Leitlinie handelt".
Redaktion beck-aktuell, 12. März 2018 (dpa).
Aus dem Nachrichtenarchiv
VG München, Verfassungsschutz darf Bayerns AfD-Chef weiter beobachten, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 31.07.2017,
becklink 2007424