VG: Ziele der Bewegung sind verfassungswidrig
Das VG hat den Antrag der Gruppierung, die entsprechende Einstufung im Verfassungsschutzbericht vorerst zu unterlassen, zurückgewiesen. Die Veröffentlichung sei vom geltenden Recht gedeckt, da das Bundesministerium des Innern die Öffentlichkeit über gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen und Tätigkeiten unterrichten dürfe. Die “Identitäre Bewegung“ verfolge – wie sich aus ihren eigenen Verlautbarungen ergebe - derartige Bestrebungen. Insbesondere verstoße ihre zentrale Forderung nach dem Erhalt der ethnokulturellen Identität gegen die Menschenwürde, weil hierdurch einzelne Personen oder Personengruppen wie Menschen zweiter Klasse behandelt würden.
Politik ethnischer Reinheit verstößt gegen die Menschenwürde
Dies werde deutlich an einer von der “Identitären Bewegung“ behaupteten und massiv kritisierten “Heterogenisierung von Gesellschaften durch fremdkulturelle Einwanderung“. Ferner sei die Politik der “Identitären Bewegung“ auf den Erhalt der ethnischen Reinheit aller Völker gerichtet. Die Gruppierung verletze überdies auch deshalb die Menschenwürde, weil sie kontinuierlich gegen Ausländer, vornehmlich gegen solche muslimischen Glaubens, verbal agiere und diese Personen pauschal diffamiere und verächtlich mache.