Verfassungsschutzbericht 2019 darf “Identitäre Bewegung“ als rechtsextrem einstufen

Die Einstufung der “Identitären Bewegung“ als “gesichert rechtsextrem“ in dem zur Veröffentlichung anstehenden Verfassungsschutzbericht des Bundes 2019 ist nicht zu beanstanden. Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin sind die Zielsetzung der Bewegung und insbesondere ihre Politik ethnischer Reinheit nicht mit der Menschenwürde vereinbar.

VG: Ziele der Bewegung sind verfassungswidrig

Das VG hat den Antrag der Gruppierung, die entsprechende Einstufung im Verfassungsschutzbericht vorerst zu unterlassen, zurückgewiesen. Die Veröffentlichung sei vom geltenden Recht gedeckt, da das Bundesministerium des Innern die Öffentlichkeit über gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen und Tätigkeiten unterrichten dürfe. Die “Identitäre Bewegung“ verfolge – wie sich aus ihren eigenen Verlautbarungen ergebe - derartige Bestrebungen. Insbesondere verstoße ihre zentrale Forderung nach dem Erhalt der ethnokulturellen Identität gegen die Menschenwürde, weil hierdurch einzelne Personen oder Personengruppen wie Menschen zweiter Klasse behandelt würden.

Politik ethnischer Reinheit verstößt gegen die Menschenwürde

Dies werde deutlich an einer von der “Identitären Bewegung“ behaupteten und massiv kritisierten “Heterogenisierung von Gesellschaften durch fremdkulturelle Einwanderung“. Ferner sei die Politik der “Identitären Bewegung“ auf den Erhalt der ethnischen Reinheit aller Völker gerichtet. Die Gruppierung verletze überdies auch deshalb die Menschenwürde, weil sie kontinuierlich gegen Ausländer, vornehmlich gegen solche muslimischen Glaubens, verbal agiere und diese Personen pauschal diffamiere und verächtlich mache.

VG Berlin, Beschluss vom 19.06.2020 - 1 L 188/20

Redaktion beck-aktuell, 23. Juni 2020.