Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang sieht die Klimaaktivisten-Gruppe "Letzte Generation" nicht als Fall für eine Beobachtung durch seine Behörde. Dass sich die Gruppierung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richte, sei gegenwärtig nicht ersichtlich, so Haldenwang im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung. Die Aktivisten begingen bei den Straßenblockaden und Angriffen auf Kunstwerke Straftaten. Dies mache sie jedoch nicht extremistisch.
Haldenwang kritisiert Dobrindt-Äußerungen
Kritik übte Haldenwang an Äußerungen von CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt, der im Zusammenhang mit Aktionen der "Letzten Generation" gefordert hatte, die Entstehung einer "Klima-RAF" müsse verhindert werden. "Wenn ich diese Bemerkung von Herrn Dobrindt höre, kann ich nur sagen, aus meiner fachlichen Perspektive: Ich nenne das Nonsens", sagte Haldenwang im Rahmen einer Veranstaltung des SWR und der Stiftung Hambacher Schloss. Mit dem Ausdruck hatte sich Dobrindt auf die Rote-Armee-Fraktion (RAF) bezogen, die in der Bundesrepublik über Jahrzehnte als Inbegriff von Terror und Mord galt.
Vorgehen der "Letzten Generation" fragwürdig, aber nicht extremistisch
Mit Blick auf die Aktionen der "Letzten Generation" sagte Haldenwang, Straftaten müssten geahndet werden, und dazu seien die Gerichte da. "Das geht so nicht, man kann mit solchen Instrumenten der Allgemeinheit seinen Willen nicht aufzwingen. Das ist auch nicht das Wesen der Demokratie, dass die eine Seite der anderen Seite irgendetwas aufzwingt, sondern man muss es im Diskurs miteinander erörtern." Er wandte aber ein, Extremismus sei, wenn der Staat, die Gesellschaft, die freiheitlich demokratische Grundordnung infrage gestellt werde – "und genau das tun die Leute ja eigentlich nicht." Er verwies darauf, dass die Klima-Aktivisten der Gruppe ein Handeln der Regierung fordern. "Also anders kann man eigentlich gar nicht ausdrücken, wie sehr man dieses System eigentlich respektiert, wenn man eben die Funktionsträger zum Handeln auffordert."
Redaktion beck-aktuell, 17. November 2022 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
VG Frankfurt am Main, Rechtmäßigkeit von Meldeauflage nach Blockadeaktionen des Bündnisses "Letzte Generation", BeckRS 2022, 12170
Anm. zu OLG Celle, Keine Rechtfertigung einer Sachbeschädigung wegen zivilen Ungehorsams aus Klimaschutzgründen, FD-StrafR 2022, 451633
Gesang, Autobahnblockaden und "Spaziergänge": Was sind die Grenzen des zivilen Ungehorsams?, KlimR 2022, 147
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