Die 16 Richterinnen und Richter des BVerfG werden jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt. Der Bundestag stimmt dabei über den Vorschlag des Wahlausschusses ab. Dem nicht-öffentlich tagenden Gremium gehören zwölf Abgeordnete aus allen Fraktionen an. In der 21. Wahlperiode sind das fünf Abgeordnete von CDU/CSU, drei Abgeordnete der AfD, zwei Abgeordnete der SPD und jeweils ein Abgeordneter von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken.
Erhält Sigrid Emmenegger im Richterwahlausschuss die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen, könnte die Abstimmung im Bundestag voraussichtlich am Donnerstag stattfinden. Die 48-Jährige Emmenegger ist derzeit Richterin am BVerwG und befasste sich wissenschaftlich mit rechtsgeschichtlichen und verwaltungsrechtlichen Themen.
Neben Emmenegger stünden dann auch der von Union und Verfassungsgericht vorgeschlagene Arbeitsrichter Günter Spinner sowie die von der SPD nominierte Juraprofessorin Ann-Katrin Kaufhold zur Wahl. Beide waren bereits im Juli vom Ausschuss vorgeschlagen worden.
Union steht Emmenegger "sehr positiv" gegenüber
Die vorherige Wahl im Juli war kurzfristig abgesagt worden, nachdem massive Widerstände innerhalb der Unionsfraktion gegen die ursprünglich von der SPD vorgeschlagene Juristin Frauke Brosius-Gersdorf laut geworden waren. Hintergrund war insbesondere Kritik an deren liberaler Haltung zu Abtreibungen. Zudem hatte es Plagiatsvorwürfe gegen Brosius-Gersdorf gegeben. Im August zog Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur zurück.
Diesmal soll es im Bundestag zu keiner Überraschung kommen. Die Unionsführung rechnet damit, dass die Fraktion weitgehend geschlossen hinter Emmenegger steht. Fraktionsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) bezeichnete die Rückmeldungen der Abgeordneten als "sehr positiv". Emmenegger werde allgemein als "konstruktiver Vorschlag wahrgenommen". Vorbehalte gebe es in der Unionsfraktion noch gegenüber der SPD-Kandidatin Kaufhold, diese würden jedoch als überschaubar eingeschätzt.


