Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hält eine Einschränkung von Bürgerrechten für Geimpfte für unzulässig, wenn diese nicht mehr ansteckend sein sollten. "Sobald gesichert ist, dass von Geimpften keine Ansteckungsgefahr mehr ausgeht, gibt es verfassungsrechtlich keine Legitimation mehr, die Betroffenen in ihren Grundrechten weiter zu beschränken", sagte er der "Bild"-Zeitung (Ausgabe vom 30.12.2020).
Ausnahme bei Ansteckungsgefahr
Er habe "verfassungsrechtliche Bedenken, wenn der Staat Privaten vorschreibt, welche Privilegien sie gewähren dürfen – solange diese nicht zur Verschärfung des Infektionsgeschehens führen", so Papier. Ähnlich argumentierte der Staatsrechtsexperte und frühere Verteidigungsminister Rupert Scholz.
Vorteile für Geimpfte?
In der Diskussion geht es darum, ob etwa Fluggesellschaften, Hotels, Restaurants oder andere Privatunternehmen mittels ihres Hausrechts Nicht-Geimpfte ausschließen oder anderweitig benachteiligen dürften.
Ansteckungsgefahr noch unklar
Allerdings ist bisher nicht geklärt, ob Geimpfte weiter ansteckend sein können. Das Robert Koch-Institut hält dies für möglich. Der Impfstoffhersteller Biontech erwartet dazu erst im Februar 2021 Forschungsergebnisse. Bisher ist das ohnehin eine theoretische Diskussion, weil es nur einige Zehntausend Geimpfte gibt, vor allem Pflegeheimbewohner und medizinisches Personal.
Redaktion beck-aktuell, 4. Januar 2021 (dpa).
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