Harbarth warnt vor Algorithmus
"Der Algorithmus eröffnet Filterblasen und Echokammern und erzeugt so geschlossene Weltbilder, die zur kommunikativen Radikalisierung beitragen", sagte der Verfassungsgerichtspräsident. Träfen Mitglieder unterschiedlicher Kammern und Blasen dann online oder in der analogen Welt aufeinander, zeige sich das Ausmaß der Polarisierung und Spaltung. Das lasse das Ansehen demokratischer Institutionen nicht unberührt. Der Gebrauch der Freiheitsrechte könne dazu geeignet sein, die Verfassungsordnung zu delegitimieren, erklärte Harbarth und betonte: "Der wehrhafte Verfassungsstaat muss sich den Feinden von Recht und Rechtsstaatlichkeit konsequent entgegenstellen."
Verweis auf jüngstes BVerfG-Urteil zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz
Das Bundesverfassungsgericht habe zuletzt in seinem Urteil zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz ausgeführt, dass dem Staat die Aufgabe zukomme, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu sichern. Eine Beschränkung von Freiheitsrechten könne darum legitim sein. Am 26.04.2022 hatte das Gericht geurteilt, dass die weitreichenden Befugnisse des bayerischen Verfassungsschutzes teilweise gegen Grundrechte verstoßen. Damit hatten die Richterinnen und Richter einer Klage von drei Mitgliedern der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) stattgegeben.