In der Corona-Krise hat sich nach Ansicht von Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth das Funktionieren des Rechtsstaats in Deutschland gezeigt. Wer Maßnahmen ablehne, könne dagegen demonstrieren, sagte Harbarth dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Demonstrationen wurden vielfach gerade von Gerichten ermöglicht. Jeder kann seine abweichende Meinung äußern. Wer seine Grundrechte verletzt sieht, kann vor Gericht ziehen", so Harbarth.
Gerichte entscheiden bei Interessenkollisionen zügig
Neben der Versammlungsfreiheit gelte aber auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, machte der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes deutlich. Wenn verschiedene Grundrechte kollidierten, müssten sie miteinander in Einklang gebracht werden. Dabei könne jeder die Gerichte anrufen und staatliche Entscheidungen überprüfen lassen. "Der Rechtsstaat ist gerade in dieser Zeit bemerkenswert funktionstüchtig und arbeitet in einer beachtlichen Geschwindigkeit. Unzählige gerichtliche Eilentscheidungen sind ergangen, oft auch am Wochenende."
Redaktion beck-aktuell, 12. Oktober 2020 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Katzenmeier,
Grundrechte in Zeiten von Corona, MedR 2020, 461
Martini/Thiessen/Ganter,
Zwischen Vermummungsverbot und Maskengebot: Die Versammlungsfreiheit in Zeiten der Corona-Pandemie, NJOZ 2020, 929
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Verteilung medizinischer Ressourcen in der Corona-Krise: Wer darf überleben?,
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Fuchs: Corona, "Gesundheitsdiktatur" und "Legiszid", DÖV 2020, 653