Har­barth: Rechts­staat funk­tio­niert in Co­ro­na-Zeit

In der Co­ro­na-Krise hat sich nach An­sicht von Ver­fas­sungs­ge­richts­prä­si­dent Ste­phan Har­barth das Funk­tio­nie­ren des Rechts­staats in Deutsch­land ge­zeigt. Wer Maß­nah­men ab­leh­ne, könne da­ge­gen de­mons­trie­ren, sagte Har­barth dem Re­dak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land. "De­mons­tra­tio­nen wur­den viel­fach ge­ra­de von Ge­rich­ten er­mög­licht. Jeder kann seine ab­wei­chen­de Mei­nung äu­ßern. Wer seine Grund­rech­te ver­letzt sieht, kann vor Ge­richt zie­hen", so Har­barth.

Ge­rich­te ent­schei­den bei In­ter­es­sen­kol­li­sio­nen zügig

Neben der Ver­samm­lungs­frei­heit gelte aber auch das Recht auf Leben und kör­per­li­che Un­ver­sehrt­heit, mach­te der Prä­si­dent des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­rich­tes deut­lich. Wenn ver­schie­de­ne Grund­rech­te kol­li­dier­ten, müss­ten sie mit­ein­an­der in Ein­klang ge­bracht wer­den. Dabei könne jeder die Ge­rich­te an­ru­fen und staat­li­che Ent­schei­dun­gen über­prü­fen las­sen. "Der Rechts­staat ist ge­ra­de in die­ser Zeit be­mer­kens­wert funk­ti­ons­tüch­tig und ar­bei­tet in einer be­acht­li­chen Ge­schwin­dig­keit. Un­zäh­li­ge ge­richt­li­che Eil­ent­schei­dun­gen sind er­gan­gen, oft auch am Wo­chen­en­de."

Redaktion beck-aktuell, 12. Oktober 2020 (dpa).

Mehr zum Thema