Der zu wenig geregelte Zugriff auf Daten verstoße gegen das Recht auf Privatleben, weil umfassende Profile der Betroffenen erstellt werden könnten, hieß es in dem am Dienstag veröffentlichten Entscheid. Der Verfassungsgerichtshof hat angeordnet, dass die Strafprozessordnung bis Ende 2024 zu ändern ist.
Laut dem Urteil müssen Sicherstellungen künftig von einem Gericht genehmigt werden. Außerdem forderte das Verfassungsgericht, dass die Datenauswertung der Ermittlungsbehörden von einer unabhängigen Aufsicht überwacht wird. Auf laufende Verfahren würden die künftigen strengeren Regelungen jedoch keine Auswirkungen haben, hieß es aus dem Justizministerium.
In den vergangenen Jahren hatten ausgewertete Chatnachrichten eine zentrale Rolle für die Korruptionsstaatsanwaltschaft gespielt, die gegen eine Reihe von ehemaligen konservativen und rechten Spitzenpolitikern im Zusammenhang mit dem sogenannten Ibiza-Skandal ermittelt.