BVerfG hatte in NPD-Urteil auf Möglichkeit des Entzugs staatlicher Finanzierung hingewiesen
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Es hatte am 17.01.2017 ein Verbot der NPD zwar abgelehnt, sie aber als verfassungsfeindlich eingestuft (NJW 2017, 611). Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle wies bei der Urteilsverkündung ausdrücklich auf "andere Reaktionsmöglichkeiten" des Gesetzgebers hin - etwa den Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung.
Neben GG müssten auch EStG und ParteiG geändert werden
Konkret fordert Niedersachsen den Bundestag zu einer Ergänzung des Art. 21 GG auf. Parteien sollen so von der staatlichen Teilfinanzierung ausgeschlossen werden können, wenn sie sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik wenden. Um dies zu erreichen, müssten auch das Parteiengesetz sowie das Einkommensteuergesetz geändert werden, um die steuerliche Absetzbarkeit privater Zuwendungen an entsprechende Parteien zu beenden.