Eilantrag gegen Testlauf scheiterte
Mit einem Eilantrag gegen den Mitte Januar gestarteten Testlauf war der Verein gescheitert. Die Nachteile des Tests überwögen nicht deutlich genug das Interesse des Gesetzgebers an einer guten Vorbereitung des Zensus, entschieden die Richter im Februar 2019.
GFF rügt Datenspeicherung als unverhältnismäßig
Für den Test der Volkszählung werden nicht anonymisierte Daten aller gemeldeten Bürger an das Statistische Bundesamt übermittelt, so etwa Name, Geschlecht, Familienstand und Religionsgemeinschaft. Dort werden sie bis zu zwei Jahre gespeichert, dürfen aber nicht für andere Zwecke verwendet werden. Die GFF hält das für unverhältnismäßig - ein Test mit fiktiven Daten oder eine Stichprobe sei ausreichend.