Verfassungsbeschwerde gegen Zensus-Test eingelegt

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat Verfassungsbeschwerde gegen die Übermittlung von Meldedaten zur Vorbereitung der Volkszählung 2021 eingereicht. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte am 12.08.2019 den Eingang einer entsprechenden Beschwerde bereits im Juni 2019.

Eilantrag gegen Testlauf scheiterte

Mit einem Eilantrag gegen den Mitte Januar gestarteten Testlauf war der Verein gescheitert. Die Nachteile des Tests überwögen nicht deutlich genug das Interesse des Gesetzgebers an einer guten Vorbereitung des Zensus, entschieden die Richter im Februar 2019.

GFF rügt Datenspeicherung als unverhältnismäßig

Für den Test der Volkszählung werden nicht anonymisierte Daten aller gemeldeten Bürger an das Statistische Bundesamt übermittelt, so etwa Name, Geschlecht, Familienstand und Religionsgemeinschaft. Dort werden sie bis zu zwei Jahre gespeichert, dürfen aber nicht für andere Zwecke verwendet werden. Die GFF hält das für unverhältnismäßig - ein Test mit fiktiven Daten oder eine Stichprobe sei ausreichend.

Redaktion beck-aktuell, 13. August 2019 (dpa).

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