Verfassungsbeschwerde gegen Wiederholung der Berlin-Wahl 2021 eingelegt

Die geplante Komplettwiederholung der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus wird zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Dort ging am Freitag eine Verfassungsbeschwerde samt Eilantrag ein, wie ein Sprecher auf Anfrage sagte. Dahinter stehen nach seinen Worten 43 Klägerinnen und Kläger, die sich gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 16.11.2022 wenden.

Neuwahl für 12.02.2023 geplant

Die Landesverfassungsrichter hatten die Wahl vom 26.09.2021 wegen der vielen Pannen insgesamt für ungültig erklärt. Als Termin für die Neuwahl, die auch die zwölf Bezirksparlamente betrifft, hat der Landeswahlleiter den 12.02.2023 bestimmt. Anders als bei der Bundestagswahl ist der Gang nach Karlsruhe hier nicht als reguläres Rechtsmittel vorgesehen. Wie gegen jede andere Gerichtsentscheidung auch können Betroffene aber Verfassungsbeschwerde einlegen. Die Frist dafür beträgt einen Monat – am Freitag war also letzte Gelegenheit. Nach Angaben des Berliner VerfGH vom Tag der Verkündung haben "etwaige außerordentliche Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung". Zum weiteren Ablauf in Karlsruhe konnte der Sprecher des BVerfG zunächst nichts sagen.

Auch Bundestagswahl-Wiederholung wird überprüft

Die ebenfalls pannenreiche Bundestagswahl in Berlin vom selben Tag soll nur in bestimmten Bezirken wiederholt werden, in denen es nachgewiesene Probleme gab. Das hatte der Bundestag auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses am 10.11.2022 beschlossen. Dass diese Entscheidung vom BVerfG überprüft wird, steht nach dem Eingang erster Wahlprüfungsbeschwerden schon fest. Die Frist hierfür läuft bis 10.01.2023, bis Freitag waren laut Sprecher sechs Beschwerden eingegangen. Auch die Fraktionen von Union und AfD hatten jeweils eine eigene Wahlprüfungsbeschwerde angekündigt. Sie wollen eine breitere beziehungsweise vollständige Wiederholung der Wahl. Die Wahlen waren damals in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, weswegen Wahllokale vorübergehend schließen mussten. Vielerorts blieben sie bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet, um den Wartenden noch die Stimmabgabe zu ermöglichen.

Redaktion beck-aktuell, 19. Dezember 2022 (dpa).