Data Mining als Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
"Automatisierte Datenanalysen durch die Polizei sind ein grundrechtliches Schwarzes Loch: Es bleibt unklar, welche Daten die Palantir-Software zu Persönlichkeitsprofilen zusammenführt und auswertet" sagt Charlotte Baldauf, Juristin und zuständige Verfahrenskoordinatorin bei der GFF. Neben polizeilichen Datenbanken dürfe die Polizei auch Meldedaten, KfZ-Registerdaten, Daten von Gesundheits- und Sozialämtern und sogar aus sozialen Netzwerken analysieren. Zudem könne die Datenanalyse auch Personen treffen, die noch nie polizeilich erfasst wurden. Die GFF sieht in dem Vorgehen einen schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
GFF verweist auf BVerfG-Rechtsprechung
Mit ihrer Verfassungsbeschwerde will die GFF erreichen, dass automatisierte Datenanalysen – wenn überhaupt – nur unter strengen Voraussetzungen eingesetzt werden dürfen. Sie verweist auf das BVerfG, welches explizit verboten habe, umfassende Persönlichkeitsprofile von Bürgerinnen und Bürgern zu erstellen. Auch Hessen und Hamburg verabschiedeten in den letzten Jahren Rechtsgrundlagen für automatisierte Datenanalysen bei der Polizei – Verfassungsbeschwerden der GFF dagegen sind noch anhängig.