Erneute Befassung des BGH gefordert
Die Anwälte Dietrich Düllmanns, der 1978 zum Judentum konvertiert ist und sich seither Michael nennt, fordern, dass das BGH-Urteil aufgehoben und der Fall an den BGH zurückverwiesen werde. Das Relief sei "in Ansehung der damit verbundenen schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung nicht nur des Beschwerdeführers, sondern jedes Juden in Deutschland zu entfernen", heißt es in der Verfassungsbeschwerde, die dem "Spiegel" und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
BGH ging von Mahnmal aus
Das Relief zeigt eine Sau, an deren Zitzen zwei Menschen saugen, die durch Spitzhüte als Juden identifiziert werden sollen. Eine laut BGH als Rabbiner geltende Figur hebt den Schwanz des Tieres und blickt in den After. Schweine gelten im jüdischen Glauben als unrein. Der BGH hatte im Juni entschieden, dass eine Bodenplatte und ein Aufsteller mit erläuterndem Text vor der Kirche ausreichten, um aus dem "Schandmal" ein "Mahnmal" zu machen. Es könne bleiben (GRUR-RS 2022, 16220). Düllmann kündigte an, vor das Verfassungsgericht zu ziehen.
Experten empfehlen Entfernung des Reliefs
Am Dienstag war die Empfehlung eines Expertenbeirats veröffentlicht worden, das Relief zeitnah von der Wittenberger Stadtkirche zu entfernen. Sie gilt als Mutterkirche der Reformation, weil dort einst Martin Luther (1483-1546) predigte. Der Gemeindekirchenrat will nach bisheriger Planung Ende August über die Empfehlungen beraten. Ein Vertreter Düllmanns erklärte am Mittwoch, sie verfolgten, "was sich angeblich oder tatsächlich in Wittenberg tut". Es bleibe bei der Verfassungsbeschwerde. "Sollte sich der Beirat in Wittenberg für eine Abnahme des Reliefs entscheiden – so ist das zu begrüßen."