Die deutschen Gesetze zum EU-Einheitspatent sind wegen einer Verfassungsbeschwerde vorerst gestoppt. Das Bundesverfassungsgericht bat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, die von Bundestag und Bundesrat gebilligten Gesetze nicht auszufertigen. Dies hat die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am 13.06.2017 berichtet. Das Präsidialamt teilte auf Anfrage mit, der Bundespräsident habe die Ausfertigung bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe ausgesetzt.
FAZ: Verfassungsbeschwerde von Privatperson erhoben
Die Bitte sei bereits am 03.04.2017 an ihn herangetragen worden. Auch das BVerfG bestätigte den Vorgang. Damit kann die Reform zunächst nicht in Kraft treten. Dem Zeitungsbericht zufolge handelt es sich um die Verfassungsbeschwerde einer Privatperson. Laut Präsidialamt hatte das Gericht seine Bitte damit begründet, dass die Beschwerde nicht von vornherein aussichtslos sei und es deshalb Zeit zur Entscheidung benötige.
Deutschlands Zustimmung zwingend erforderlich
Das Einheitspatent soll Unternehmen helfen, viel Zeit und Geld zu sparen. Es soll vom Europäischen Patentamt erteilt werden und automatisch in allen EU-Staaten gelten. Über das gemeinsame Patentgericht könnten Unternehmen parallele Prozesse in mehreren EU-Staaten vermeiden. Zwingend erforderlich ist dafür die Zustimmung der drei EU-Länder mit den meisten Patenten: Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Wackelkandidat Großbritannien hatte sich Ende 2016 trotz des Brexit-Votums bereit erklärt, die Pläne zu billigen.
Redaktion beck-aktuell, 13. Juni 2017 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Haberl/Schallmoser, Einheitspatent und Einheitliches Patentgericht starten voraussichtlich Anfang 2017, GRUR-Prax 2016, 28
Arntz, Weg frei für das Einheitspatent, EuZW 2015, 544
Götting, Das EU-Einheitspatent - Das Ende einer "unendlichen Geschichte"?, ZEuP 2014, 349
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