Verfassungsausschuss beschließt bayerisches Lobbyregister

Mit der Einführung einer Registrierungspflicht, eines Verhaltenskodexes und eines legislativen Fußabdrucks soll das Vertrauen in die Politik gestärkt werden. Im Verfassungsausschuss haben die Abgeordneten des Bayerischen Landtages den Gesetzentwurf für ein Bayerisches Lobbyregister diskutiert und stimmten fraktionsübergreifend dafür. Der Landtag wird am 24.06.2021 über den Entwurf abstimmen, sodass das Gesetz am 01.01.2022 in Kraft treten kann.

Politik soll transparenter werden

Mit dem Lobbyregister soll künftig deutlicher erkennbar sein, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung genommen hat. Dazu haben die Mitglieder des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen der CSU und Freien Wähler zur Einführung eines Bayerischen Lobbyregisters einstimmig zugestimmt. Anderenfalls sei das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtmäßigkeit parlamentarischer Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse gefährdet. 

Einheitliche Regeln für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft

Das Lobbyregister beinhaltet nach dem Gesetzentwurf drei wesentliche Elemente: Eine Registrierungspflicht für organisierte Interessenvertreter, die eine Interessenvertretung gegenüber dem Landtag oder der Staatsregierung ausüben. Einen Verhaltenskodex, der Voraussetzung für jede Interessenvertretung ist. Nur wer den Kodex anerkennt, soll sich registrieren können. Und einen legislativer Fußabdruck, der etwaige Einflussnahmen von Interessenvertretungen bzw. Gutachtern im Rahmen der Erarbeitung von Gesetzesvorlagen der Staatsregierung sichtbar machen soll. Das Lobbyregister soll mit diesen Instrumenten einheitliche Regeln für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft schaffen. Der Verhaltenskodex sieht zudem vor, dass Nebentätigkeiten angegeben werden müssen. Verstöße können künftig mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Kritik von der Opposition

Die Opposition kritisiert, dass der Gesetzentwurf zu viele Ausnahmen enthalte. Beispielsweise seien Kirchen und Religionsgemeinschaften von der Registrierungspflicht ausgenommen. Horst Arnold (SPD) kritisierte zudem das zu geringe Bußgeld und die Nichtbeteiligung von Beamten. Denn zur Staatsregierung im Sinn des Gesetzes gehörten die Mitglieder der Staatsregierung, nicht aber die Beamten der Ministerien. Christoph Maier (AfD), stellvertretender Ausschussvorsitzender, plädierte für eine Höchstgrenze von 100.000 Euro im Fall von Sanktionen. Die Grünen forderten die Etablierung eines Landesbeauftragten für politische Interessen, der das Register führt. Alexander Hold von den Freien Wählern merkte an, man sei weit über die Regelungen des Bundes hinausgegangen. Entscheidend sei, dass das Gesetz umfassender, wirksamer und zugleich praktikabel sei.

Redaktion beck-aktuell, 18. Juni 2021.