Verfahren zur Zertifizierung von Nord Stream 2 vorläufig ausgesetzt

Die Bundesnetzagentur hat das Verfahren zur Zertifizierung der Nord Stream 2 AG als unabhängiger Transportnetzbetreiber heute vorläufig ausgesetzt. Die Zertifizierung eines Betreibers der Leitung Nord Stream 2 komme nur dann in Betracht, wenn der Betreiber in einer Rechtsform nach deutschem Recht organisiert ist, begründet die Behörde ihre Entscheidung. Das sei aktuell aufgrund einer Neugründung nicht abschließend prüfbar.

Tochtergesellschaft soll deutschen Teil der Leitung betreiben

Die Nord Stream 2 AG mit Sitz in Zug in der Schweiz habe sich entschlossen, nicht die bestehende Gesellschaft umzuwandeln, sondern eine Tochtergesellschaft nach deutschem Recht nur für den deutschen Teil der Leitung zu gründen. Diese Tochtergesellschaft solle Eigentümerin des deutschen Teilstücks der Pipeline werden und dieses betreiben. Die Tochtergesellschaft müsse dann selbst die Vorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes an einen Unabhängigen Transportnetzbetreiber erfüllen (§§ 4a, 4b, 10 bis 10e EnWG), so die Bundesnetzagentur.

Übertragung der Vermögenswerte muss erst abgeschlossen sein

Das Zertifizierungsverfahren bleibe so lange ausgesetzt, bis die Übertragung der wesentlichen Vermögenswerte und personellen Mittel auf die Tochtergesellschaft abgeschlossen ist und die Bundesnetzagentur in der Lage sein wird, die neu vorgelegten Unterlagen der Tochtergesellschaft als neuer Antragstellerin auf ihre Vollständigkeit hin zu prüfen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, könne die Bundesnetzagentur ihre Prüfung innerhalb des verbleibenden Restes der vom Gesetz vorgesehenen viermonatigen Frist fortsetzen, einen Entscheidungsentwurf erstellen und wie durch Binnenmarktrecht vorgesehen der Europäischen Kommission zur Stellungnahme zu übermitteln.

Bundeswirtschaftsministerium und EU-Kommission sind informiert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie die Europäische Kommission wurden laut Bundesnetzagentur im Vorfeld entsprechend informiert. Die Entscheidung sei den Verfahrensbeteiligten bekannt gegeben und anschließend veröffentlicht worden. Die Nord Stream 2 AG verwies auf die Gründung des Tochterunternehmens: "Unser Unternehmen will mit diesem Schritt die Einhaltung von geltendem Recht und Richtlinien gewährleisten." Zu "Details des Verfahrens, seiner möglichen Dauer und den Auswirkungen auf die Betriebsaufnahme der Pipeline" könne sich das Unternehmen nicht äußern, hieß es weiter.

Gleichzeitig beschäftigt Nord Stream 2 auch Gerichte

Die Pipeline beschäftigt zudem noch Gerichte. So klagen der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vor dem Verwaltungsgericht Hamburg und vor dem Oberverwaltungsgericht Greifswald gegen das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie beziehungsweise gegen das Bergamt Stralsund als Genehmigungsbehörden. Die DUH hat heute vor dem OVG Greifswald die Messung möglicher Methanemissionen im Zusammenhang mit der Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 gefordert. Es gebe keine unabhängigen Daten zur vorausgehenden Gasförderung und dem Transport in Russland, sagte Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner am Dienstag während der Verhandlung. "Deshalb wollen wir diese Daten." Die DUH hat gegen das Bergamt Stralsund geklagt, das Anfang 2018 den Bau und Betrieb der Pipeline genehmigt hatte. Die Umweltschutzorganisation fordert von der Behörde, etwaige Auswirkungen des Projekts auf den Klimaschutz zu überprüfen. Ob es am Dienstag in der Verhandlung noch zu einer Entscheidung kommt, war zunächst unklar.

Redaktion beck-aktuell, 16. November 2021.